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Finanzmarktrecht; a-040-15

Viktor Vekselberg v. PostFinance AG: Beendigung der Geschäftsbeziehung aufgrund von Sanktionen gegen Russland

Rechtsprechung
Bankrecht
Aufsicht
Mit Entscheid vom 2. Februar 2022 heisst das Bundesgericht eine Beschwerde des russischen Oligarchen und Renova-Gründers Viktor Vekselberg gut. Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob PostFinance AG berechtigt war, die Weiterführung der Geschäftsbeziehung mit Viktor Vekselberg aufgrund unverhältnismässigen Aufwands infolge gegen Russland verhängte Sanktionen zu verweigern. Dabei verneint es eine Vorwirkung der revidierten Fassung des Art. 45 Abs. 1 VPG.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Kommentierung
Bankrecht

Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich HG190234-O vom 5. Oktober 2021

Den Streitgegenstand des Urteils des Handelsgerichts bildet die Herausgabe der Retrozessionen im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen. Diesbezüglich sind noch längst nicht alle Fragen bundesgerichtlich geklärt. Eine langjährige und umfangreiche Erfahrung im Zusammenhang mit Retrozessionen weist das Handelsgericht des Kantons Zürich auf. Dieses hat im Oktober 2021 die Herausgabepflicht der Retrozessionen auch bei Execution Only bejaht. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Jan Heller
iusNet BR-KR 31.03.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei
Der neue Art. 4 Abs. 1 des Geldwäschereigesetzes sieht vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen muss, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist. Er unterzieht die Bestimmung einer kritischen Würdigung und zeigt mögliche Ansätze auf, wie die Pflicht in der Praxis erfüllt werden könnte. 
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Die wichtigsten Punkte der Revision

Nachdem das revidierte GwG am 19.3.2021 verabschiedet wurde, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. In inhaltlicher Hinsicht bringt die Revision eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre. Der Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen zusammen. Es handelt sich namentlich um die Vorgaben zur Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person, der Aktualisierungspflicht von Belegen, der Ausführung der Kundenaufträge nach der erstatteten MROS-Meldung und dem Abbruch der Geschäftsbeziehung. 
iusNet BR-KR 31.03.2022

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