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Finanzmarktrecht; a-040-15

14. Tagung: Quo vadis - Finanzplatz Schweiz?

Veranstaltungen
Corporate Governance
Donnerstag, 1. September 2022 - 9:00 bis 17:30
Die vom Europa Institut und dem Universitären Forschungsschwerpunkt Finanzmarktregulierung durchgeführte 14. Tagung „Quo Vadis – Finanzplatz Schweiz?“ verfolgt das Ziel, die rechtlichen Spannungsfelder zu beleuchten, welche sich in der Praxis durch die Erwartungshaltung der Politik und der Finanzmarktaufsicht im Bereich der Corporate Governance von Banken und Finanzinstituten ergeben.

Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

Kommentierung
Bankrecht
Das Bundesgericht verwehrte einer Kundin eines unabhängigen Vermögensverwalters die Berufung auf die unterlassene Erstellung eines Risikoprofils. Vertraglich haben die Parteien ohnehin eine riskante Anlagestrategie vereinbart. Demnach bestätigte das Bundesgericht die vorinstanzliche Abweisung der Schadenersatzklage. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils. Ebenfalls wird anhand von Art. 12 FIDLEG die Funktionsweise der Ausstrahlungswirkung des Aufsichts- auf das Privatrecht konkret dargestellt.
Jan Heller
iusNet BR-KR 30.06.2022

Teilrevision der GwV-FINMA

Kommentierung
Geldwäscherei

«Präzisierung» des Schwellenwerts gemäss Art. 51a GwV-FINMA betreffend Geschäfte mit virtuellen Währungen

Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA soll den Schwellenwert von 1'000 CHF, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, so präzisieren, dass er für miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats gilt, wobei «technische Vorkehrungen» sicherstellen sollen, dass er nicht überschritten wird. Ob dies zur erhofften Rechtssicherheit führen wird, ist jedoch ebenso zweifelhaft, wie die Teilrevision unbegründet scheint.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.06.2022

Risikoreiche Vermögensverwaltung - vertragliche Haftungsansprüche gegen Vermögensverwalter

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Vertragsrecht
Nachdem ein Kunde Verluste erlitten hatte, ging er gegen seinen Vermögensverwalter vor und machte geltend, dass dieser im Rahmen seines Vermögensverwaltungsmandats Pflichtverletzungen (insbesondere die Pflicht zur Erstellung eines Risikoprofils) begangen habe und ihn deshalb für die erlittenen Verluste zu entschädigen habe. Das Bundesgericht hält fest, dass ein Kunde, der eine riskante Vermögensverwaltung einmal akzeptiert hat, sich im Nachhinein nicht darauf berufen kann, es sei kein Risikoprofil erstellt worden und eine konservativere Anlagestrategie hätte seiner persönlichen Situation besser entsprochen. Ein solch widersprüchliches Verhalten findet keinen Schutz.
iusNet BR-KR 30.06.2022

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in der Vernehmlassung

Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Mit der Verordnung sollen die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich umgesetzt und die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden, konkretisiert werden. Voraussichtlich wird die Verordnung ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.
iusNet BR-KR 30.06.2022

Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen

Kommentierung
Geldwäscherei
Reglemente von Selbstregulierungsorganisationen gemäss Art. 24 ff. GwG sind nach herrschender Ansicht in Lehre und bundesgerichtlicher Rechtsprechung privatrechtliche Vereinbarungen. Das Bundesgericht behielt sich im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 in einem obiter dictum vor, die Rechtsnatur solcher Reglemente in Zukunft neu zu beurteilen. Ausschlaggebend dafür war das Inkrafttreten von FIDLEG/FINIG, wodurch die Möglichkeit für Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG, sich der FINMA direkt zu unterstellen (als sog. «DUFI»), wegfiel.
Jan Heller
iusNet BR-KR 25.05.2022

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