Revision des Geldwäschereigesetzes
Revision des Geldwäschereigesetzes
Revision des Geldwäschereigesetzes
Am 26.6.2019 verabschiedete der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) sowie die dazugehörige Botschaft. Die Vorlage sollte insbesondere den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) aus dem Jahr 2016 Folge leisten und dadurch die Konformität der Gesetzgebung mit internationalen Standards sicherstellen. Am 19.3.2021 verabschiedete die Bundesversammlung die Revision. Die Inkraftsetzung der Neuerungen (einschliesslich revidierte Geldwäschereiverordnung) ist per 1.10.2022 geplant. Am 3.11.2021 entschied der Bundesrat, einzelne Bestimmungen des revidierten GwG bereits per 1.1.2022 in Kraft zu setzen. Dabei handelt es sich um die Regelung betreffend die Anwendung der Schlussbestimmungen des ebenfalls revidierten Edelmetallkontrollgesetzes (Art. 42 Abs. 2 GwG) sowie die Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) betreffend die Aufsicht über die Vermögensverwalter und Trustees (Marginalie zum 3. Titel des FINMAG, Art. 43a Abs. 1 und Art. 43b Abs. 1 FINMAG).
Die wichtigsten Neuerungen des nGwG...
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