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Finanzmarktrecht; a-040-15

Sanktionierung eines Emittenten durch die Börse als Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG?

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-2233-2020 vom 16.2.2021

Das BVGer erwog, dass es sich einerseits bei der Vorinstanz nicht um eine Behörde handle und sich andererseits die ausgesprochene «Sanktion» nicht auf Bundesrecht, sondern auf eine vertragliche Regelung im Sinne von Art. 35 FinfraG stütze. Der Umstand, dass die Börsenregularien ursprünglich von der FINMA genehmigt worden seien, ändere nichts an der (privatrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechtsnatur der Reglemente. Daraus folge, dass in casu keine Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG vorliegen könne.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2021

LIBOR-Ablösung: FINMA hält an ihrem Kurs fest

Gesetzgebung
Zins
Privatrecht

Stand der LIBOR-Ablösung und Ausblick

Hauptfokus bei der LIBOR-Ablösung liegt zurzeit beim Abbau von sogenannten Legacy-Verträgen und bei der Einhaltung der Erwartung, dass Neuverträge nur noch auf ARRs basieren dürfen. Nichteinhalten des Stopps von LIBOR-Neugeschäften kann als Mangel im Risikomanagement gewertet werden. Am dringendsten ist die Umstellung für den CHF und EUR LIBOR. Für diese Währungen wird nach 2021 weder ein synthetischer LIBOR (wie es für GBP und JPY der Fall ist) publiziert, noch werden (wie beim USD) für eine bestimmte Zeit gewisse LIBOR-Laufzeiten weiterhin unterstützt.
iusNet BR-KR 28.10.2021

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Eine Frage der berechtigten Erwartung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955

L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Fondskategorie

Ab voraussichtlich Mitte 2022 soll in der Schweiz eine neue Fondskategorie zur Verfügung stehen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht befreit ist und auch nicht der Aufsicht der FINMA unterliegt: der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF). Ein L-QIF darf nur eine der bestehenden Rechtsformen schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen aufweisen und ist nur qualifizierten Anlegern zugänglich. Er zeichnet sich zudem durch liberale Anlage- und Risikoverteilungsvorschriften aus.
iusNet BR-KR 28.10.2021

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