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Finanzmarktrecht; a-040-15

Kommentar: Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der Übernahmekommission i.S. Roche Holding AG

Kommentierung
Übernahmerecht
Die Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der UEK i.S. Roche Holding AG behandelte die Anwendung von Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte dem Aktionärspool schliesslich gestützt auf Art. 136 Abs. 1 lit. b FinfraG eine Ausnahme von der Angebotspflicht.
Jan Heller
iusNet BR-KR 23.12.2021

Effektenqualität von Blockchain-Token

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Überlegungen zur FINMA-Wegleitung und Prospektpflicht

Die Wegleitung der FINMA über Unterstellungsanfragen betreffend ICOs vom 16. Februar 2018 sollte für Klarstellungen namentlich in Bezug auf die Effektenqualität von Token sorgen. Sie wurde von der Literatur positiv, aber unkritisch aufgenommen. Der vorliegende Beitrag soll diese Lücke durch eine kritische Würdigung schliessen, indem die FINMA-Token-Kategorien konkretisiert werden. Darüber hinaus werden Probleme angesprochen, die sich aus der Effektenqualität von Token bei ICOs ergeben können.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 23.12.2021

Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht für den Aktionärspool der Roche Holding AG im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf und deren anschliessender Vernichtung im Rahmen der Kapitalherabsetzung gestützt auf Art. 136 Abs.1 lit. b FinfraG

Rechtsprechung
Übernahmerecht
Im Zusammenhang mit dem geplanten Rückkauf der Roche-Aktien von der Novartis Holding AG durch den beherrschenden Aktionärspool der Roche Holding AG sowie der geplanten Vernichtung der Aktien im Rahmen einer Kapitalherabsetzung, welche zur Überschreitung der Schwelle von 50% der Stimmrechte durch den Aktionärspool führen würde, wurde dem Aktionärspool durch die UEK eine Ausnahme von der Angebotspflicht nach Art. 136 Abs. 1 lit. b FinfraG gewährt. Im Zentrum der Beurteilung stand insbesondere die übergangsrechtliche Regelung von Art. 37 FinfraV-FINMA.
iusNet BR-KR 23.12.2021

EU’s Banking Package: Ade, das Freistellungsverfahren in Deutschland?

Kommentierung
Bankrecht
Ein Teil der geplanten und am 27.10.2021 durch die Europäische Kommission vorgeschlagenen CRD VI führt Mindestvorgaben für Zweigstellen von Drittlandbanken, welche neu einer Bewilligungspflicht sowie speziellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegen sollen, ein. Der Beitrag zeigt die aktuell geltende Lage betreffend die EU, Deutschland und die Schweiz auf und analysiert die möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen auf den Marktzugang Schweizer Banken zum deutschen Markt.
Ksenia Wess
iusNet BR-KR 13.12.2021

EU-Bankenpaket 2021: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken

Gesetzgebung
Bankrecht
Mit dem durch die Europäische Kommission am 27.10.2021 vorgeschlagenen «Banking Package» sollen die derzeit geltenden CRD V und CRR II Änderungen erfahren. Thematisch betreffen die Vorschläge folgende Aspekte: die vollständige Umsetzung der Basel-III-Vorgaben, Nachhaltigkeit sowie die Sicherstellung stärkerer Aufsicht. Dabei soll auch der Zugang von Zweigstellen aus Drittstaaten geregelt werden, indem für diese harmonisierte Bewilligungspflichten und Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vorgegeben werden.
iusNet BR-KR 13.12.2021

Grüne Eidgenossen

Gesetzgebung
Finanzdienstleistungen

Bundesrat beschliesst Ausgabe grüner Staatsanleihen

Der Bundesrat beschliesst die Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage zur Emission von grünen Staatsanleihen. Ein entsprechender Entwurf soll bis Ende 2022 vorliegen. Damit soll die Position des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Vergleich in Sachen nachhaltige Finanzdienstleistungen gestärkt werden und nichtstaatliche Emittenten zur Emission von grünen Anleihen ermutigt werden.
iusNet BR-KR 23.12.2021

Aktienrechtsrevision – neue Regelungen für börsenkotierte Gesellschaften

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Nach langem Ringen verabschiedete das Parlament 2020 die Aktienrechtsrevision. Die beschlossenen Änderungen des Aktienrechts unterscheiden vermehrt zwischen den börsenkotierten und den übrigen Aktiengesellschaften. Der Beitrag erläutert zuerst den Anwendungsbereich der revidierten Bestimmungen, welche sich ausschliesslich an börsenkotierte Gesellschaften richten. Im Anschluss werden die ausgewählten Unterschiede für börsenkotierte Gesellschaften im Detail erläutert, welche darüber hinaus in einer Übersichtstabelle zusammengefasst werden. Abschliessend folgen Ausführungen zur Vorbereitung der börsenkotierten Gesellschaften auf die Aktienrechtsrevision. An dieser Stelle wird die Frage aufgeworfen, ob das Kotierungsrecht der Börsen von den Gesellschaften zwingend eine Anpassung der Statuten verlangt.
Jan Heller
iusNet BR-KR 10.11.2021

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