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L-QIF und die Änderung des Kollektivanlagengesetzes

Gesetzgebung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Fondskategorie

Ab voraussichtlich Mitte 2022 soll in der Schweiz eine neue Fondskategorie zur Verfügung stehen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht befreit ist und auch nicht der Aufsicht der FINMA unterliegt: der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF). Ein L-QIF darf nur eine der bestehenden Rechtsformen schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen aufweisen und ist nur qualifizierten Anlegern zugänglich. Er zeichnet sich zudem durch liberale Anlage- und Risikoverteilungsvorschriften aus.
iusNet BR-KR 28.10.2021

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