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Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

Kommentierung
Bankrecht

Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

1. Einleitung

Bevor ein Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen wird, ist vom Vermögensverwalter ein Risikoprofil zu erstellen.1 Als Synonym zum Begriff «Risikoprofil» wird auch der Begriff «Kundenprofil» verwendet.2 Das Erstellen eines solchen Risikoprofils dient beim Abschluss eines Vermögens­verwaltungsvertrages dem Zweck, das Ausmass des Risikos, das der Kunde bei der Geldanlage eingehen will und nach seinen Lebensumständen auch eingehen kann (subjektive Risiko­bereitschaft und objektive Risikofähigkeit des Kunden), zu bestimmen....

iusNet BR-KR 30.06.2022

 

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