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Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei
Der neue Art. 4 Abs. 1 des Geldwäschereigesetzes sieht vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen muss, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist. Er unterzieht die Bestimmung einer kritischen Würdigung und zeigt mögliche Ansätze auf, wie die Pflicht in der Praxis erfüllt werden könnte. 
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Die wichtigsten Punkte der Revision

Nachdem das revidierte GwG am 19.3.2021 verabschiedet wurde, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. In inhaltlicher Hinsicht bringt die Revision eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre. Der Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen zusammen. Es handelt sich namentlich um die Vorgaben zur Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person, der Aktualisierungspflicht von Belegen, der Ausführung der Kundenaufträge nach der erstatteten MROS-Meldung und dem Abbruch der Geschäftsbeziehung. 
iusNet BR-KR 31.03.2022

Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only (Art. 400 OR)

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil und Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 5. Oktober 2021 (HG190234-O)

Während das Bundesgericht sich bislang noch nicht zum auftragsrechtlichen Herausgabeanspruch betreffend Retrozessionen bei Execution-Only-Verhältnissen geäussert hat, hat sich das Handelsgericht des Kantons Zürich am 5. Oktober 2021 damit erneut auseinandergesetzt. Demnach ist der Beauftragte grundsätzlich und unabhängig von einem allfälligen Interessenkonflikt zur Rechenschaftsabgabe über von Dritten erhaltene Vorteile und zur Herausgabe derjenigen, die einen inneren Zusammenhang zur Auftragsausführung haben, verpflichtet.
iusNet BR-KR 24.02.2022

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

Die wichtigsten Aspekte der Revision

Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft treten. In inhaltlicher Sicht soll die Teilrevision insbesondere mit der Kundensegmentierung und damit verbundenen Aufsichtserleichterungen sowie Vorgaben zu Versicherungsanlageprodukten ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept mit sich bringen. Weitgehende Neuerungen sind zudem im Bereich der Versicherungsvermittlung vorgesehen. Schliesslich soll in Anlehnung an die bankrechtlichen Regelungen ein eigenständiges Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen eingeführt werden.
iusNet BR-KR 24.02.2022

Gold-Tokens: Rechtsnatur und Funktionsweise

Fachbeitrag
FinTech
Sachenrecht
Vertragsrecht
Seit dem ICO-Boom im Jahr 2017 haben Anleger die Möglichkeit, in Gold-Tokens zu investieren. Durch den Erwerb eines Gold-Tokens soll der Anleger direkt (Mit-)Eigentum an Gold erwerben. Ein derartiger Gold-Token kann nicht als Registerwertrecht i.S.v. Art. 973d OR ausgestaltet werden, sondern muss unter Beachtung der Regeln zu Besitz und Eigentum geschaffen werden. Dies ist möglich, sofern die Besitzverhältnisse eine Übertragung durch Besitzanweisung zulassen. Eine solche kommt durch Umbuchung des Tokens zustande.
Kevin MacCabe
BR-KR 24.02.2022

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