Die FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) teilrevidiert und die definitive Fassung am 2. November 2022 veröffentlicht. Zusammen mit dem revidierten Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes SRO-SVV wird die GwV-FINMA am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Während z.B. Devisenhandel in der Schweiz insiderstrafrechtlich stets irrelevant ist, kann dieser vom aufsichtsrechtlichen Insiderverbot erfasst sein. Dieses einfache Beispiel soll zeigen, dass ein kurzer Exkurs zu den Unterschieden des straf- und aufsichtsrechtlichen Insidertatbestandes angebracht ist. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede auf.
Der Beitrag befasst sich mit den revidierten Regularien der SIX Swiss Exchange AG im Bereich der Ad hoc-Publizität. Dabei wird u.a. die überarbeite Kommentierung zur Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP) thematisiert.
Die KKV soll infolge der geplanten Einführung von L-QIF im schweizerischen Rechtssystem angepasst werden; allerdings stehen nicht alle vorgesehenen Anpassungen in einem Konnex zu L-QIF. Die geplanten Neuerungen in Bezug auf ETF sind Gegenstand dieser Kommentierung, in welcher auch die Hintergründe von ETF beleuchtet werden sollen.
Im Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Nun wurde am 23. September 2022 eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden insbesondere Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen. Die geänderte KKV soll zusammen mit dem geänderten KAG am 1. August 2023 in Kraft treten.