Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
Der UEK stellten sich im Oktober 2021 zwei Fragen betreffend Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte den Gesuchstellern schliesslich eine Ausnahme von der Angebotspflicht.
Überlegungen zur FINMA-Wegleitung und Prospektpflicht
Die Wegleitung der FINMA über Unterstellungsanfragen betreffend ICOs vom 16. Februar 2018 sollte für Klarstellungen namentlich in Bezug auf die Effektenqualität von Token sorgen. Der Beitrag würdigt kritisch diese ICO-Wegleitung und skizziert zudem, welche Probleme sich aus der Effektenqualität von Token bei ICOs ergeben können.
Die UEK gewährte in ihrer Verfügung vom 4.11.2021 dem beherrschenden Aktionärspool der Roche Holding AG eine Ausnahme von der Angebotspflicht nach Art. 136 Abs. 1 lit. b FinfraG im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Roche-Aktien von der Novartis Holding AG sowie ihrer geplanten Vernichtung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung.
Der Beitrag analysiert die durch die europäische Kommission am 27.10.2021 im Rahmen des Europäischen Bankenpakets vorgeschlagenen Regelungen betreffend Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Sobald diese umgesetzt werden, bleibt dies nicht ohne Auswirkungen auf das derzeit in Deutschland praktizierte Freistellungsverfahren.
Die wichtigsten Aspekte betreffend Drittstaatenregulierung
Die Europäische Kommission hat am 27.10.2021 Vorschläge zur Änderung der Bankenrichtlinie und der Bankenverordnung erlassen (sog. Banking Package), welche insbesondere die Basel-III-Anforderungen abschliessend ins EU-Recht umsetzen. Zusätzlich harmonisiert der Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie die dort zurzeit nur rudimentär enthaltenen Vorgaben betreffend den Zugang von Zweigstellen aus Drittstaaten zum EU-Markt.