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SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

Fachbeitrag
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Die SICAV wurde mit Inkrafttreten des KAG im Januar 2007 eingeführt und als «grosse Innovation» gefeiert; heute – knapp 15 Jahre später – steht fest, dass dieser Gesellschaftsform der Durchbruch (noch) nicht gelingen konnte. Mit der Einführung von Regelungen zu L-QIF bleibt zu prüfen, ob dieses Instrument der SICAV zu neuem Aufwind verhelfen kann, oder aber – ohne dies beabsichtigt zu haben – ob es den Todesstoss für die letzte «grosse Innovation» bedeutet.
Janine Müller
iusNet BR-KR 03.01.2022

Ausgewählte Aspekte zur FINMA-Bewilligungspraxis für Vermögensverwalter und Trustees

Fachbeitrag
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Finanzmarktinfrastrukturen
Finanzinstitute
Die Übergangsfristen für die Einholung einer FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees laufen zwar erst am 31. Dezember 2022 ab, nichtsdestotrotz empfehlen aber sowohl Aufsichtsorganisationen als auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ("FINMA"), das Gesuch bei der Aufsichtsorganisation nicht später als Ende des zweiten Quartals 2022 einzureichen, damit das Gesuch vor Ablauf der Übergangsfrist an die FINMA übermittelt werden kann. Wer spät ist, riskiert einen Wettbewerbsnachteil aufgrund der entstehenden Unsicherheit über die Zulässigkeit der Tätigkeit oder allenfalls sogar ein Verfahren infolge unerlaubter Tätigkeit, wenn das Gesuch nicht bis Ende der Übergangsfrist bei der FINMA eingereicht werden konnte.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 23.12.2021

Umsetzung der finalen Basel-III-Standards

Gesetzgebung
Bankrecht
Aufsicht

FINMA veröffentlicht Verordnungen mit den Ausführungsbestimmungen

Im Zuge der zwischen Ende 2017 und Anfang 2019 veröffentlichten finalen Basel-III-Standards publiziert die FINMA die Verordnungen zu deren Umsetzung. Während die Kernpunkte der Basel-III-Standards in der Eigenmittelverordnung geregelt sind, enthalten die FINMA-Verordnungen die Ausführungsbestimmungen dazu. Sie ersetzen diverse FINMA-Rundschreiben und treten Anfang 2025 in Kraft.
iusNet BR-KR 25.04.2024

Anpassung des Reglements der Meldestelle

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Internationale Anleihen - Präzisierung der Ausnahme von der Meldepflicht

Die Ausnahmeregelung der Meldepflicht für zum Handel zugelassene, nicht kotierte Internationale Anleihen gilt noch bis Ende April 2024. Ab dem 1. Mai 2024 sind Internationale Anleihensemissionen mit Bezug in die Schweiz zu melden. Diese Anpassung wird im Reglement der Meldestelle präzisiert.
iusNet BR-KR 25.04.2024

Retrozessionen im Execution-only-Geschäft

Fachbeitrag
Bankrecht
Die Herausgabe von Retrozessionen an den Kunden im Execution-only-Geschäft ist verpflichtend, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Stellung ergeben, die dem Finanzdienstleister allein durch das abgeschlosse-ne Geschäft eingeräumt wird. Soll von einer Herausgabe abgesehen werden, ist eine vorherige Information und ein Verzicht des Kunden auf die Herausgabe er-forderlich. Fraglich ist, welche Informationen ausreichen, damit der Kunde in Kenntnis der Sachlage verzichten kann.
Quirin Meier

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Urteil des Handelsgerichts Zürich HG210122-O vom 3. Juli 2023

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil (HG210122-O vom 3. Juli 2023) veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen eines ausservertraglichen Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie diversen in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, wie insbesondere dem Schutznormcharakter der GwG-Vorschriften, dem Zusammenspiel von GwG und strafrechtlichem Geldwäschereitatbestand, Anforderungen an Eventualvorsatz etc.

Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil des Bundesgerichts 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024

Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht zur Beurteilung ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob in casu ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag. Das Bundesgericht rekapitulierte insbesondere die Voraussetzungen für einen gültigen Verzicht; hingegen konnte die Frage, ob im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen grundsätzlich eine Herausgabepflicht besteht, wieder offengelassen werden.
iusNet BR-KR 25.04.2024

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