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FIDLEG

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen
Im vorliegenden Beitrag wird eine Auslegeordnung des Finfluencing aus aufsichtsrechtlicher Sicht vorgenommen. Im Vordergrund steht die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert. Gleichzeitig geht der Beitrag auf die Folgen eines unerlaubten Anbietens von Finanzinstrumenten, einer unerlaubten Anlageberatungstätigkeit bzw. einer Verletzung der Bestimmungen zur Werbung durch Finfluencer ein.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024

Versicherungsrecht: Anpassungen der Aufsichtsverordnung

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht
Am 2. Juni 2023 hat der Schweizer Bundesrat im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung verabschiedet und zusammen mit dem teilrevidierten Versicherungsaufsichtsgesetz per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die Teilrevidierte AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben des VAG um, welche die Bereiche kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept, Solvenz und gebundenes Vermögen, Versicherungsvermittlung und Sanierungsrecht betrafen.
iusNet BR-KR 31.08.2023

Eintragungspflicht der Robo Advisor im FIDLEG-Beraterregister

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Bis anhin war in der Literatur umstritten, ob beim Einsatz von Robo Advisor die Registrierungspflicht im FIDLEG-Beraterregister besteht. Die Registrierungsstellen haben nun ihre FAQ ergänzt und bringen dadurch Licht ins Dunkel. Demnach müssen sich natürliche Personen als Substituten der Robo Advisor im Beraterregister eintragen lassen und die Erfüllung der FIDLEG-Pflichten sicherstellen.
Pascal Zysset
iusNet BR-KR 30.03.2023

Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle

Kommentierung
Finanzdienstleistungen
Finanzmarktinfrastrukturen
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Am 31. Dezember 2022 lief für Vermögensverwalter und Trustees die Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG ab. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die FINMA 1699 entsprechende Bewilligungsgesuche erhalten. Viele Institute haben allerdings auf eine Gesuchseinreichung verzichtet und passten entweder ihr Geschäftsmodell an oder führen ihre Geschäftstätigkeit unterhalb der Gewerbsmässigkeitsschwelle weiter. Instituten, welche die fristgerechte Einreichung ihres Bewilligungsgesuchs verpasst haben und weiterhin gewerbsmässig tätig sind, drohen neben aufsichtsrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen. Der vorliegende Beitrag von Daniel S. Weber zeigt einerseits auf, welche Geschäftsmodelle zu keiner bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungs- und Trusteetätigkeit führen. Andererseits werden die Konsequenzen erläutert, welche bei einer unerlaubten Tätigkeit drohen.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 30.03.2023

Initial Public Offerings von Anlagevehikeln

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Dieser Beitrag richtet sich an Investmentbanken, Unternehmen, Unternehmer und Anlagevehikel (bzw. deren Ersteller), welche sich mit dem Gedanken an ein Initial Public Offering (IPO) auseinandersetzen. Der Autor gibt einen allgemeinen Überblick über den Begriff und den Ablauf von IPOs und erläutert deren regulatorische Rahmenbedingungen. Ausserdem wird aufgezeigt, welche Besonderheiten für die Kotierung von Anlagevehikeln gelten.
Luca Bianchi
iusNet BR-KR 23.02.2023

Die (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils im Vermögensverwaltungsvertrag

Kommentierung
Bankrecht
Das Bundesgericht verwehrte einer Kundin eines unabhängigen Vermögensverwalters die Berufung auf die unterlassene Erstellung eines Risikoprofils. Vertraglich haben die Parteien ohnehin eine riskante Anlagestrategie vereinbart. Demnach bestätigte das Bundesgericht die vorinstanzliche Abweisung der Schadenersatzklage. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils. Ebenfalls wird anhand von Art. 12 FIDLEG die Funktionsweise der Ausstrahlungswirkung des Aufsichts- auf das Privatrecht konkret dargestellt.
Jan Heller
iusNet BR-KR 30.06.2022

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Kommentierung
Bankrecht

Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich HG190234-O vom 5. Oktober 2021

Den Streitgegenstand des Urteils des Handelsgerichts bildet die Herausgabe der Retrozessionen im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen. Diesbezüglich sind noch längst nicht alle Fragen bundesgerichtlich geklärt. Eine langjährige und umfangreiche Erfahrung im Zusammenhang mit Retrozessionen weist das Handelsgericht des Kantons Zürich auf. Dieses hat im Oktober 2021 die Herausgabepflicht der Retrozessionen auch bei Execution Only bejaht. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Jan Heller
iusNet BR-KR 31.03.2022

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

Die wichtigsten Aspekte der Revision

Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft treten. In inhaltlicher Sicht soll die Teilrevision insbesondere mit der Kundensegmentierung und damit verbundenen Aufsichtserleichterungen sowie Vorgaben zu Versicherungsanlageprodukten ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept mit sich bringen. Weitgehende Neuerungen sind zudem im Bereich der Versicherungsvermittlung vorgesehen. Schliesslich soll in Anlehnung an die bankrechtlichen Regelungen ein eigenständiges Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen eingeführt werden.
iusNet BR-KR 24.02.2022