Das Bundesgericht verwehrte einer Kundin eines unabhängigen Vermögensverwalters die Berufung auf die unterlassene Erstellung eines Risikoprofils. Vertraglich haben die Parteien ohnehin eine riskante Anlagestrategie vereinbart. Demnach bestätigte das Bundesgericht die vorinstanzliche Abweisung der Schadenersatzklage. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den (fehlenden) privatrechtlichen Folgen der unterlassenen Erstellung eines Risikoprofils.