Reglemente von Selbstregulierungsorganisationen gemäss Art. 24 ff. GwG sind nach herrschender Ansicht in Lehre und bundesgerichtlicher Rechtsprechung privatrechtliche Vereinbarungen. Das Bundesgericht behielt sich im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 in einem obiter dictum vor, die Rechtsnatur solcher Reglemente in Zukunft neu zu beurteilen. Ausschlaggebend dafür war das Inkrafttreten von FIDLEG/FINIG, wodurch die Möglichkeit für Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG, sich der FINMA direkt zu unterstellen (als sog. «DUFI»), wegfiel.