Der Intensivkurs gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG in Verbindung mit Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 2,5 Tagen. Weiters kann der Intensivkurs als Rezertifizierungsmassnahme für die SAQ-Zertifizierung «Kundenberater Bank» angerechnet werden.
Der Intensivkurs wird zweimal jährlich angeboten und gilt als anerkannte berufliche Schulung und Weiterbildung nach Art 21 SPG in Verbindung mit Art 32 SPV sowie als Nachweis im Sinne des Art 36 SPV im Ausmass von 2,5 Tagen.
Weiters kann der Intensivkurs als Rezertifizierungsmassnahme für die SAQ-Zertifizierung "Kundenberater Bank" angerechnet werden.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen von Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken, Anlagefonds, Stiftungen, Versicherungen, Vermögensverwaltungen; Aufsichts- und Regulierungsbehörden, RechtsanwältInnen.