Der Entwurf des FINMA-Rundschreibens "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Der Entwurf des FINMA-Rundschreibens "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Der Entwurf des FINMA-Rundschreibens "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Am 15. Mai 2024 hat die FINMA einen Entwurf zu einem Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV" (" E-RS FIDLEG ") zur Anhörung vorgelegt. Sie beabsichtigt damit Transparenz in ihrer Aufsichtspraxis zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) herzustellen. 1 Der Titel des Rundschreibens täuscht aber, denn Inhalt des Rundscheibens sind bei weitem nicht nur Verhaltensregeln im Sinne des zweiten Kapitels des FIDLEGs. Vielmehr fasst die FINMA darunter auch die Vorschriften zur Organisation und zur Kundenkategorisierung zusammen und reguliert den Anwendungsbereich des FIDLEGs.
Von besonderer Relevanz ist das Thema der Verhaltensregeln, weil diese aufsichtsrechtlichen Bestimmungen auch eine Ausstrahlungswirkung 2 auf das Zivilrecht haben. Daneben ist das Verletzen der Verhaltensregeln auch als Übertretung strafrechtlich bewehrt (Art. 89 FIDLEG) – zumindest für Personen, die nicht bei beaufsichtigten Finanzdienstleistern tätig sind (Art. 92 FIDLEG). Noch relevanter wird die strafrechtliche Komponente, wenn die FINMA in den Anwendungsbereich des FIDLEGs eingreift: Die Tätigkeit ohne Bewilligung oder Registrierung kann als Vergehen bis zu drei...
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