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FINMA

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Das Abkommen sieht erstmals auf Basis eines bilateralen Staatsvertrags die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapier-dienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber. Dabei zeigt sich, dass mit dem Abkommen Schweizer Vermögensverwalter besseren Zugang zum britischen Markt für vermögende Kunden erhalten und britische Versicherer neu Schweizer Unternehmen ab einer bestimmten Grösse grenzüberschreitend bedienen dürfen. Im Übrigen verbessert das Abkommen aber vor allem die Rechts- und Planungssicherheit.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

Bussenkompetenz für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA?

Fachbeitrag
Bankrecht
Finanzinstitute
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Angestossen durch die Credit Suisse-Krise wird derzeit stärker denn je über die Einführung einer Bussenkompetenz für die FINMA diskutiert. Zahlreiche Politiker und sogar die FINMA selbst treten öffentlich für die Einführung von Geldstrafen als Sanktionsinstrument ein. Dieser Beitrag analysiert die Notwendigkeit einer Bussenkompetenz. Dabei werden Vor- und Nachteile beleuchtet, Argumente abgewogen und mögliche Auswirkungen auf Recht und Wirtschaft kritisch betrachtet.
Denis Loher
Luca Müller
iusNet BR-KR 28.09.2023

Staatshaftung der FINMA

Rechtsprechung
Aufsicht

Urteil des BVerwG A-2418/2021 vom 24. Juli 2023

Im Fokus des Urteils des BVerwG A-2418/2021 vom 24. Juli 2023 steht eine Schadensersatzklage gegen die FINMA nach der Liquidation einer Gesellschaft aufgrund der angeblichen Ausübung der Tätigkeit als Effektenhändler ohne Bewilligung. Das BVerwG betonte die restriktiven Voraussetzungen der Haftung, welche insbesondere eine wesentliche Amtspflichtverletzung bedingen, was nur unter aussergewöhnlichen Umständen anzunehmen ist.
iusNet BR-KR 28.09.2023

Kann die FinTech-Bewilligung mit den Vorschlägen des Bundesrates die in sie gesetzten Erwartungen künftig erfüllen?

Kommentierung
Bankrecht
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Der Bundesrat legte in seinem Bericht von Ende letzten Jahres zur 2019 eingeführten FinTech-Bewilligung drei Stossrichtungen zu deren Weiterentwicklung fest. In der Gegenüberstellung mit den in Lehre und Praxis geäusserten wesentlichen Kritikpunkten an der bestehenden Regelung zeigt sich, dass die Vorschläge wesentliche Probleme der bestehenden Regelung adressieren. Inwiefern damit aber tatsächlich die Innovation im Finanzmarkt weiter gefördert werden kann, hängt entscheidend von der konkreten Umsetzung ab. Wünschenswert wäre insbesondere, dass der erhöhte Kundenschutz mit Lockerungen in anderen Bereichen und höherer Rechtssicherheit einhergeht. Da sich der Bericht hierzu nicht äussert, gilt es die konkrete Vorlage abzuwarten.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 27.04.2023

Ablauf der Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG – Auswirkungen auf die Tätigkeit von Vermögensverwaltern und Trustees und deren Geschäftsmodelle

Kommentierung
Finanzdienstleistungen
Finanzmarktinfrastrukturen
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Am 31. Dezember 2022 lief für Vermögensverwalter und Trustees die Übergangsfrist gemäss Art. 74 Abs. 2 FINIG ab. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die FINMA 1699 entsprechende Bewilligungsgesuche erhalten. Viele Institute haben allerdings auf eine Gesuchseinreichung verzichtet und passten entweder ihr Geschäftsmodell an oder führen ihre Geschäftstätigkeit unterhalb der Gewerbsmässigkeitsschwelle weiter. Instituten, welche die fristgerechte Einreichung ihres Bewilligungsgesuchs verpasst haben und weiterhin gewerbsmässig tätig sind, drohen neben aufsichtsrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen. Der vorliegende Beitrag von Daniel S. Weber zeigt einerseits auf, welche Geschäftsmodelle zu keiner bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungs- und Trusteetätigkeit führen. Andererseits werden die Konsequenzen erläutert, welche bei einer unerlaubten Tätigkeit drohen.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 30.03.2023

Das neue Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken"

Fachbeitrag
Bankrecht
Das Management operationeller Risiken ist zentral im Risikomanagement von Banken. Nun hat die FINMA das zugehörige Rundschreiben revidiert. Dies bringt weitgehende Änderungen im Bereich IKT-Risiken und kritische Daten mit sich. Neu adressiert es auch das Thema der operationellen Resilienz. Das Kleinbankenregime wird ausgebaut und differenziert. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Neuordnung dieser Themen im Rundschreiben 2023/1 "Operationelle Risiken und Resilienz – Banken".
Lukas Brügger
iusNet BR-KR 23.02.2023

Bundesrat veröffentlicht Bericht zu Anpassungen des Bankengesetzes vom 15. Juni 2018

Gesetzgebung
Bankrecht
FinTech
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Am 1. Januar 2019 ist die sogenannte "Fintech-Bewilligung" in Kraft getreten. Ihre Grundlage hat diese "Ausnahme"-Bewilligung im Innovationsförderungsartikel (Art. 1b) des Bankengesetzes. Drei Jahre nach Inkrafttreten hatte der Bundesrat insbesondere diesen Artikel zu überprüfen. In dem am 16. Dezember 2022 veröffentlichten Bericht legt der Bundesrat über diese Überprüfung Rechenschaft ab.
iusNet BR-KR 22.12.2022

FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken"

Gesetzgebung
Bankrecht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Mit dem totalrevidierten Rundschreiben "Operationelle Risiken und Resilienz - Banken" trägt die FINMA den technologischen Entwicklungen Rechnung und spezifiziert ihre Aufsichtspraxis im Zusammenhang mit Risiken, die sich im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien oder mit kritischen Daten ergeben. Weiter werden die Prinzipien zur operationellen Resilienz, die im März 2021 vom Basler Ausschuss publiziert wurden, ins Rundschreiben aufgenommen.
iusNet BR-KR 22.12.2022

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Fachbeitrag
Geldwäscherei
Aufsicht
Geldwäschereibekämpfung ist und bleibt ein hochaktuelles Thema. Ein Blick in die vergangenen FINMA Jahresberichte zeigt, dass GwG nicht nur zu den Schwerpunkten der Verhaltensaufsicht durch die FINMA gehört, sondern auch im Enforcement eine zentrale Rolle spielt. Auch der FINMA Risk Monitor zeigt auf, dass das Geldwäschereirisiko unverändert hoch geblieben ist. Neukunden für den Vermögensverwaltungsstandort Schweiz sind oft in Schwellenländern mit hoher Korruptionsgefahr zu finden. Erfahrungsgemäss sind nebst vermögenden Privatkunden, die oft als PEPs qualifizieren, auch staatliche oder staatsnahe Betriebe sowie Staatsfonds in die mit Korruption und Veruntreuung verbundenen Finanzflüsse involviert. Risikoerhöhend sind komplexe Strukturen, die zu Intransparenz bei der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten führen können. Dazu gehören beispielsweise Sitzgesellschaften, Treuhandverhältnisse oder sog. Insurance Wrappers. Vermehrt kommen auch Risiken im Kryptobereich hinzu aufgrund der potenziell grösseren Anonymität. Auch für Fintech-Unternehmen können die Geldwäschereirisiken materiell sein.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.09.2022

Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA)

Gesetzgebung
Bankrecht
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der GwV-FINMA werden den jüngsten Anpassungen des GwG und der GwV Rechnung getragen. Neben Klarstellungen und der Schaffung von Rechtssicherheit wird insbesondere im Zusammenhang mit der periodischen Überprüfung der Aktualität der Kundendaten (Art. 7 Abs. 1bis nGwG) ergänzt, dass Finanzintermediäre in den internen Weisungen die Kriterien für die risikobasierte, regelmässige Überprüfung der Aktualität der Kundendaten sowie die damit einhergehenden Prozesse festzuhalten haben.
iusNet BR-KR 25.05.2022

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