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Informationspflicht

FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

Gesetzgebung
Bankrecht
Per 1. Januar 2025 tritt das neue Rundschreiben der FINMA 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» in Kraft. Es richtet sich an die von der FINMA oder einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigten Finanzdienstleister und bezweckt die Schaffung von Transparenz zur Praxis der FINMA bezüglich ausgewählter Aspekte der Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV. Zentrale Punkte sind dabei Transparenz über die Art der Finanzdienstleistung, die mit Finanzdienstleistung oder Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte sowie Transparenz betreffend Entschädigungen von Dritten und Retrozessionen.
iusNet BR-KR 19.12.2024

Der Entwurf des FINMA-Rundschreibens "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen
Die FINMA hat den Entwurf des neuen Rundschreibens zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV publiziert. Konkretisiert wird unter anderem der Anwendungsbereich des Finanzdienstleistungsgesetzes. Zudem verlangt die FINMA verschiedene Informationspflichten, insbesondere auch im besonders heiklen Bereich der Retrozessionen.
Lukas Brügger
Paula Ulmi
iusNet BR-KR 29.08.2024

Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"

Gesetzgebung
Finanzdienstleistungen

FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Mitte Mai 2024 hat die FINMA die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben betreffend Verhaltenspflichten nach FIDLEG / FIDLEV eröffnet. Im Kern möchte die FINMA damit Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis schaffen, um der uneinheitlichen Umsetzung der FIDLEG-Anforderungen durch die Beaufsichtigten entgegenzuwirken. Die Anhörung dauert noch bis am 15. Juli 2024.