Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"
Seit Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG sind in der Praxis immer wieder Mängel in der Umsetzung festgestellt worden. Aus diesem Grund hat die FINMA ein Rundschreiben entworfen, um Transparenz zu schaffen und eine einheitliche Umsetzung der Finanzdienstleistungsgesetzgebung zu gewährleisten. Interessierte können noch bis am 15. Juli 2024 zum Entwurf Stellung nehmen. Das Inkrafttreten des Rundschreibens ist für Anfang 2025 geplant.
Gegenstand des Rundschreibens bildet der Beschrieb der Anforderungen an die Umsetzung der Verhaltenspflichten der Finanzdienstleister gemäss FIDLEG und FIDLEV. Im Kern werden folgende Themen betreffend Verhaltensregeln und Organisation konkretisiert:
Informationspflicht (Art. 8 FIDLEG / Art. 7 FIDLEV):
- Information über die Art der Finanzdienstleistung: Kennzeichnung (transaktions- oder portfoliobezogen) und Dokumentation (mittels Vertrag oder andere nachweisbare Form) der Dienstleistung.
- Information über die mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken: Aufklärung beinhaltet (i) Information über aktuellen Anteil der Kunden des Finanzdienstleisters, die im Differenzgeschäft Geld ...
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