Versicherungsrecht: Anpassungen der Aufsichtsverordnung
Versicherungsrecht: Anpassungen der Aufsichtsverordnung
Versicherungsrecht: Anpassungen der Aufsichtsverordnung
Am 2. Juni 2023 hat der Schweizer Bundesrat im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO) verabschiedet und das teilrevidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 mit verschiedenen Übergangsfristen in Kraft gesetzt. Infolge der Teilrevisionen des VAG und der AVO werden zudem auch Überarbeitungen der AVO-FINMA und diverser FINMA-Rundschreiben im Versicherungsbereich erfolgen.
Die nAVO konkretisiert die neuen gesetzlichen Vorgaben des teilrevidierten VAG auf der Verordnungsstufe. Mit der Teilrevision des VAG, die vom Parlament am 18. März 2022 verabschiedet wurde, sollten insbesondere der Versichertenschutz sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Versicherungsstandortes im Einklang mit internationalen Entwicklungen gestärkt werden. Weiter wurden gewisse Anpassungen im Hinblick auf die Vorgaben des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) vorgenommen. Die einzelnen Revisionsaspekte betrafen folgende Themenbereiche: kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept, Solvenz und gebundenes Vermögen, Versicherungsvermittlung und Sanierungsrecht....
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.