FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft
FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft
FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft
Per 1. Januar 2025 tritt das neue Rundschreiben der FINMA 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» in Kraft. Das Rundschreiben richtet sich an die von der FINMA oder einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigten Finanzdienstleister und soll Transparenz zur Praxis der FINMA bezüglich ausgewählter Aspekte der Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV schaffen. Zentrale Punkte sind dabei Transparenz über die Art der Finanzdienstleistung, die mit Finanzdienstleistung oder Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte sowie Transparenz betreffend Entschädigungen von Dritten und Retrozessionen. 1
Bei der Information über die Art der Finanzdienstleistung müssen die Finanzdienstleister die Art der Anlageberatungsdienstleistung (transaktions- oder portfoliobezogen) gegenüber ihren Kunden in geeigneter Weise kennzeichnen und dokumentieren (z.B. mittels eines Vertrags in Schriftform oder in anderer Form, die den...
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