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FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

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Bankrecht

FINMA setzt Rundschreiben zu den Verhaltenspflichten nach FIDLEG per 1. Januar 2025 in Kraft

Per 1. Januar 2025 tritt das neue Rundschreiben der FINMA 2025/2 «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» in Kraft. Das Rundschreiben richtet sich an die von der FINMA oder einer Aufsichtsorganisation beaufsichtigten Finanzdienstleister und soll Transparenz zur Praxis der FINMA bezüglich ausgewählter Aspekte der Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV schaffen. Zentrale Punkte sind dabei Transparenz über die Art der Finanzdienstleistung, die mit Finanzdienstleistung oder Finanzinstrumenten verbundenen Risiken, Interessenkonflikte sowie Transparenz betreffend Entschädigungen von Dritten und Retrozessionen. 1

Bei der Information über die Art der Finanzdienstleistung müssen die Finanzdienstleister die Art der Anlageberatungsdienstleistung (transaktions- oder portfoliobezogen) gegenüber ihren Kunden in geeigneter Weise kennzeichnen und dokumentieren (z.B. mittels eines Vertrags in Schriftform oder in anderer Form, die den...

 

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