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Botschaft des Bundesrats vom 22. Mai 2024: Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung

Gesetzgebung
Geldwäscherei
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zum «Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen» (TJPG) verabschiedet sowie weitere gezielte Massnahmen für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgeschlagen, mit welchen die Weiterentwicklung internationaler Standards der FATF berücksichtigt werden soll.

Rundschreiben "Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV"

Gesetzgebung
Finanzdienstleistungen

FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Mitte Mai 2024 hat die FINMA die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben betreffend Verhaltenspflichten nach FIDLEG / FIDLEV eröffnet. Im Kern möchte die FINMA damit Transparenz zu ihrer Aufsichtspraxis schaffen, um der uneinheitlichen Umsetzung der FIDLEG-Anforderungen durch die Beaufsichtigten entgegenzuwirken. Die Anhörung dauert noch bis am 15. Juli 2024.

Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld

Rechtsprechung
Privatrecht

Appellationsgerichtsentscheid ACJC/1404/2023 vom 19. Oktober 2023

Mit Entscheid vom 19. Oktober 2023 bestätigt das Appellationsgericht des Kantons Genf das Urteil der Vorinstanz betreffend die Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld. Vorliegend war die Frage strittig, wie sich der negative Referenzzinssatz auf die Berechnung der vertraglich festgelegten Darlehenszinsen auswirkt.

Antragsfrist für Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesgerichts 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Eine qualifizierte Minderheit einer AG kann eine Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard verlangen. Das Bundesgericht entschied kürzlich, dass der Antrag spätestens sechs Monate vor Ablauf des betreffenden Geschäftsjahrs zu stellen ist. Die Kommentierung befasst sich mit diesem Bundesgerichtsentscheid und analysiert dessen Bedeutung für weitere Fragen, die sich im Rechnungslegungsrecht stellen.
Jan Heller
iusNet BR-KR 30.05.2024

SZW-Tagung 2024

Veranstaltungen
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Dienstag, 24. September 2024 - 9:15 bis 17:00
Es ist an der Zeit, die verschiedenen Neuerungen im Aktienrecht zu bewerten und erste Erfahrungen zu teilen: Das Kapitalband wurde im Rahmen der Aktienrechtsrevision 2023 eingeführt mit dem Ziel, die Kapitalvorschriften zu flexibilisieren. Zudem wurden verschiedene Erleichterungen zur digitalen Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen eingeführt. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsreform in Statuten und Organisationsreglement läuft Ende 2024 ab. Ebenfalls dieses Jahr mussten Unternehmen erstmals über nichtfinanzielle Belange Bericht erstatten. Hören Sie an der SZW-Tagung 2024 erfahrene Spezialisten zu den drängenden Themen: -Welche Herausforderungen stellen sich in der Praxis insbesondere bei der Durchführung von (rein) virtuellen Generalversammlungen? -Sanierungsverfahren: Muss der Kapitalverlust dauerhaft beseitigt werden? -Nicht-finanzielle Berichterstattung: Welche Schlüsse kann man aus dem ersten Jahr ziehen? Hat sich schon eine Schweizer «best practice» etabliert? Welche ---Erfahrungen kann man in das zweite Jahr mitnehmen? -Kapitalband: Was ist bei der Einführung der Ermächtigungsklausel in die Statuten zu beachten? -Empfehlungen für anstehende Änderungen von Statuten und Organisationsreglement Profitieren Sie vom Austausch mit versierten Expertinnen und Experten, diskutieren Sie die Neuerungen und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit den Referierenden und den Kolleginnen und Kollegen. Die SZW-Tagung beleuchtet wie gewohnt zentrale Fragestellungen für die Praxis und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen und Hinweise ab.

Schulthess Forum Compliance Management

Veranstaltungen
Compliance
Montag, 2. September 2024 - 9:00 bis 16:00
Schritt für Schritt zum erfolgreichen Compliance Management Ihnen wurde die Compliance-Funktion übertragen und Sie fragen sich, wo Sie am besten anfangen und welche Schritte besonders wichtig sind? Sie kämpfen mit begrenzten Ressourcen und begrenzter Zeit und dennoch soll möglichst schnell ein Compliance Management System aufgebaut oder das bestehende an die neuesten Vorgaben angepasst werden. Vielleicht starten Sie auch gar nicht bei Null, sondern einzelne Massnahmen sind bereits vorhanden, die zu einem Management-System zusammengeführt und ergänzt werden müssen? Schnell müssen Lösungen her. Mit diesem Workshop möchten wir Sie dabei unterstützen, den Überblick zu gewinnen und Ihren Fahrplan zu einem strukturierten und belastbaren Compliance Management zu designen. Wichtige Themen beleuchten wir genauer und zeigen Ihnen, welche Schritte für den erfolgreichen Aufbau erforderlich sind. Mit Checklisten helfen wir Ihnen bei der Umsetzung. Damit sparen Sie Zeit und kommen schneller ans Ziel.

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