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Finanzmarktrecht; a-040-15

Bundesgericht, Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024

Rechtsprechung
Compliance
Im Urteil 4A 369/2023 vom 3. Januar 2024 hatte das Bundesgericht zu beurteilen, bis zu welchem Zeitpunkt, Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, den Abschluss nach anerkanntem Standard für ein bestimmtes Geschäftsjahr verlangen können. Weder das Gesetz noch die Gesetzesmaterialien äussern sich explizit dazu. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und hielt fest, dass das Recht, einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden Geschäftsjahrs ausgeübt werden muss.

Limited Qualified Investor Fund L-QIF verfügbar per 1. März 2024

Kommentierung
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht
Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 beschlossen, das revidierte KAG sowie die angepasste KKV per 1. März 2024 in Kraft zu setzen. Damit werden in Art. 118a ff. KAG sowie Art. 126 ff. KKV die rechtlichen Grundlagen für den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen, wobei die in der KKV enthaltenen Vorschriften mit einigen Ausnahmen auch für den L-QIF gelten. Nachfolgend soll auf die Sondervorschriften für den L-QIF, die wesentlichen materiellen Änderungen gegenüber dem KKV-Vernehmlassungsentwurf sowie zu den Unterschieden von L-QIF und dem Luxembourg Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) eingegangen werden.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.02.2024

"Staking" – FINMA publiziert Aufsichtsmitteilung zu Staking

Gesetzgebung
Bankrecht
Der Artikel fasst die am 20. Dezember 2023 veröffentlichte FINMA-Aufsichtsmitteilung zu Staking zusammen. Dabei wird zunächst kurz auf den Begriff, die verschiedenen Arten von Staking-Dienstleistungen und die Risiken eingegangen bevor die regulatorische Behandlung und die Rechtsfolgen zusammenfassend dargelegt werden. Je nach Qualifikation der Staking-Dienstleistung ist es möglich, dass die gestakten kryptobasierten Vermögenswerte in einem Insolvenzszenario des Verwahrers keinen Schutz geniessen.
iusNet BR-KR 29.02.2024

FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung

Gesetzgebung
Corporate Governance
Am 1. Februar 2024 hat die FINMA eine Anhörung zu einem neuen Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» gestartet, die bis zum 31. März 2024 dauert. Im Rundschreiben konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis zum Management von naturbezogenen Finanzrisiken, wobei der Schwerpunkt in den Bereichen Risikomanagement und Corporate Governance liegt. Adressaten des Rundschreibens sind Banken und Versicherungsunternehmen, wobei das Rundschreiben zum einen sektorenübergreifende Anforderungen und zum anderen spezifische Vorgaben für Banken und Versicherer enthält. Im Fokus steht dabei die Integration von naturbezogenen Finanzrisiken in das Kredit-, Markt-, Liquiditätsrisikomanagement sowie das Management der operationellen und Reputationsrisiken.
iusNet BR-KR 29.02.2024

Swiss Climate Scores Update

Gesetzgebung
Corporate Governance
An seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Aktualisierung der Swiss Climate Scores beschlossen. Diese wurden im Jahr 2022 mit dem Ziel eingeführt, die Treibhausgasemissionen der Schweiz und ihres Finanzmarktes bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Bei den Swiss Climate Scores als Best Practice betreffend die Klima-Transparenz handelt es sich um Indikatoren, die den Ist-Zustand von Finanzprodukten und Portfolien aufzeigen und zugleich darstellen, wo sie sich im Hinblick auf das Ziel des Pariser Übereinkommens situieren. Mit der Aktualisierung vom Dezember 2023 wurden diverse Klärungen vorgenommen, um die Umsetzung für die Branche zu erleichtern und die Verständlichkeit für die Anleger zu erhöhen. Die aktuellen Swiss Climate Scores sollen durch die Finanzinstitute bis zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden.
iusNet BR-KR 29.02.2024

Bundesgericht, Urteil 4A_350/2023 vom 21. November 2023

Rechtsprechung
Bankrecht

Beschwerde gegen das Teilurteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 22. Mai 2023 (HG190111-O)

Das Urteil des Bundesgerichts 4A_350/2023 vom 21. November 2023 betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Vermögensverwalterin (Beschwerdeführerin) und einer Stiftung in Liquidation (Beschwerdegegnerin). Die Beschwerdegegnerin wirft der Vermögensverwalterin vor, sie durch unnötige Kosten bei Anlagen und einbehaltene Retrozessionen geschädigt zu haben. Da die Verwaltungsräte der Vermögensverwalterin zugleich auch als Stiftungsräte bei der Beschwerdegegnerin fungierten, stellte sich die Frage der Wissenszurechnung und einer möglichen Genehmigung der Investitionen durch die Beschwerdegegnerin. Zu beurteilen war des Weiteren der Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Beschwerdegegnerin betreffend Retrozessionen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung des Handelsgerichts betreffend den Auskunftsanspruch und wies die Beschwerde ab.
iusNet BR-KR 29.02.2024

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