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FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung

FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung

Gesetzgebung
Corporate Governance

FINMA-Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» in Anhörung

Am 1. Februar 2024 hat die FINMA eine Anhörung zu einem neuen Rundschreiben «Naturbezogene Finanzrisiken» eröffnet (nachfolgend: FINMA RS-2024/xx); die Anhörung läuft bis zum 31. März 2024. Das Inkrafttreten ist für 1. Januar 2025 mit Übergangsbestimmungen1 geplant.

1. Geltungsbereich

Die Adressaten des Rundschreibens sind Banken nach Art. 1a BankG, Finanzgruppen und Finanzkonglomerate nach Art. 3c BankG sowie Versicherungsunternehmen, Zweigniederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen, sowie Versicherungsgruppen und -konglomerate nach Art. 2 Abs. 1 Bst. a, b und d VAG.2 Entsprechend dem Proportionalitätsgrundsatz ist die Umsetzung des Rundschreibens von der Grösse, Komplexität, Struktur sowie des Risikoprofils und des Geschäftsmodells abhängig, sodass insbesondere Kleinbanken und Kleinversicherungen von den Anforderungen des Rundschreibens...

iusNet BR-KR 29.02.2024

 

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