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Anlageberatung

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen
Der Begriff „Finfluencer“ setzt sich aus den Worten „Finance“ und „Influencer“ zusammen und bezeichnet Personen, die sich in den sozialen Medien mit Finanzthemen beschäftigen und dabei eine grosse Anhängerschaft erreichen. Es stellt sich die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024

Verkauf von Depotwerten durch Bank als Handlung im Auftrag oder private Verwertung von Sicherheiten

Rechtsprechung
Bankrecht

Handelsgerichtsentscheid HG200220-O vom 27. Oktober 2022

In HG200220-O befasst sich das Handelsgericht Zürich im Zusammenhang mit Verkäufen von Depotwerten, die als Collateral zur Besicherung von Lombardkrediten dienten. Strittig ist insbesondere, ob diese Verkäufe im Auftrag der Bankkunden erfolgte oder im Rahmen einer privaten Verwertung der Sicherheiten durch die Bank. Ausgangslage bilden Kursverluste auf den Depotwerten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, die zu Unterdeckungen bei den Lombardkrediten führten.
iusNet BR-KR 21.12.2023

Retrozessionen im Execution Only-Verhältnis

Rechtsprechung
Bankrecht

Handelsgerichtsentscheid HG2120223-O vom 21. Juni 2023

Mit Entscheid vom 21. Juni 2023 bestätigt das Handelsgericht Zürich seine Rechtsprechung betreffend Retrozessionen im Execution Only-Verhältnis. Neu ist einzig der Verweis auf Art. 8 UWG (Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen), der durch die etwas unglückliche Formulierung der Verzichtserklärungen zur Anwendung gelangt.
iusNet BR-KR 31.08.2023

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Eine Frage der berechtigten Erwartung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955