Urteil des Bundesgerichts BGer 4A_439/2023 vom 9. September 2024
Ein Garant (Privatperson) berief sich gestützt auf Irrtum, absichtliche Täuschung und Rechtsmissbrauch auf die Ungültigkeit eines Garantievertrags zugunsten der finanzierenden Bank. Er machte unter anderem geltend, dass die Garantie die Bank zur Zusammenarbeit mit dem Garanten und dem Abschluss eines Bauprojekts verpflichtet hätte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.
Urteil des Bundesgerichts BGer 4A_57/2024 vom 3. September 2024
Die kantonalen Gerichte verfügen im Zusammenhang mit der Beurteilung von Maximalzinssätzen über einen gewissen Ermessenspielraum. Dies bestätigt das Bundesgericht im Entscheid vom 3. September 2024. Weiter bestätigt es die vorinstanzliche Beurteilung, dass die Nichteinhaltung von bürgschaftsrechtlichen Formvorschriften nicht gegen den Ordre public verstösst.
Dieser praxisorientierte Beitrag befasst sich mit den Vor- und Nachteilen sowie der vertraglichen Ausgestaltung der Verpfändung von Bucheffekten zur Besicherung eines Darlehens. Dabei wird ein Schwerpunkt auf den Pfandvertrag sowie die Kontrollvereinbarung und die darin am häufigsten verhandelten Vertragspunkte gelegt.
Urteil des Bundesgerichts BGE 5A_515/2023 vom 23. Februar 2024
Kantons Zürich betreffend die Anforderungen an die Substantiierung und Glaubhaftmachung einer Arrestforderung. Diese sind strenger, wenn sich der betreffende Forderungsbetrag nicht einfach aus den eingereichten Dokumenten ergibt.
Urteil des Bundesgerichts BGE 4A_507/2023 vom 29. Februar 2024
Mit Entscheid vom 29. Februar 2024 bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich betreffend die Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung. Das Urteil behandelt die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Genehmigung einer pflichtwidrigen Anlageberatung.
Appellationsgerichtsentscheid ACJC/1404/2023 vom 19. Oktober 2023
Mit Entscheid vom 19. Oktober 2023 bestätigt das Appellationsgericht des Kantons Genf das Urteil der Vorinstanz betreffend die Festlegung der Darlehenszinsen im Negativzinsumfeld. Vorliegend war die Frage strittig, wie sich der negative Referenzzinssatz auf die Berechnung der vertraglich festgelegten Darlehenszinsen auswirkt.
Was bei Finanzierungstransaktionen infolge des neuen Aktienrechts zu beachten ist
Am 1. Januar 2023 ist nach mehrjähriger Reformarbeit das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Die umfangreiche Revision hatte unter anderem zum Ziel, das schweizerische Gesellschaftsrecht besser an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Der vorliegende Beitrag untersucht die Aktienrechtsrevision aus dem Blickwinkel von Finanzierungstransaktionen.
Das Handelsgericht Zürich stellt in einem Verfahren um Erlass vorsorglicher Massnahmen fest, dass der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ein mit dem CHF LIBOR vergleichbarer alternativer Referenzzinssatz ist. Zins-Swap-Geschäfte, die auf den CHF LIBOR referenziert haben, gelten weiter und die Zinsen sind seit dem 1. Januar 2022 auf Basis des SARON zu berechnen.
Seit Mitte 2021 gilt, dass Neuverträge nicht mehr auf LIBOR referenzieren sollen, sondern auf alternative Referenzzinssätze (ARRs). Eine grosse Herausforderung stellt aktuell der Abbau von bestehenden LIBOR-basierten Geschäften dar. Dazu haben die FINMA und die Financial Conduct Authority (FCA) ihre Erwartungen konkretisiert.