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Vollstreckbarkeit eines chinesischen Schiedsgerichtsurteils – Zinssatz von 24% p.a. für Darlehen im Verzug und Gültigkeit einer Bürgschaft trotz Nichteinhalten der Formvorschriften

Vollstreckbarkeit eines chinesischen Schiedsgerichtsurteils – Zinssatz von 24% p.a. für Darlehen im Verzug und Gültigkeit einer Bürgschaft trotz Nichteinhalten der Formvorschriften

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Vollstreckbarkeit eines chinesischen Schiedsgerichtsurteils – Zinssatz von 24% p.a. für Darlehen im Verzug und Gültigkeit einer Bürgschaft trotz Nichteinhalten der Formvorschriften

1. Sachverhalt

Am 27. Dezember 2018 schlossen die B. Co., Ltd. (Beschwerdegegnerin) und die C. Co., Ltd. (Darlehensnehmerin) einen Darlehensvertrag über RMB 16'238'196.67 ab. Das Darlehen hatte eine Laufzeit von zwei Monaten und einen Zinssatz von 8 % p.a., der auf 15 % p.a. steigen sollte, falls eine mit dem Darlehen verbundene Finanzierung scheitern sollte. Zusätzlich wurde ein Verzugszinssatz von 0.05 % pro Tag vereinbart. Der in der Schweiz wohnhafte A. (Beschwerdeführer) und D. verpflichteten sich als Solidarbürgen. Die China International Economic and Trade Arbitration Commission wurde als Schiedsgericht bestimmt. Am 28. Dezember 2018 überwies die Beschwerdegegnerin der Darlehensnehmerin den Darlehensbetrag.

Da die C. das Darlehen zzgl. Zinsen nicht zurückzahlte, verurteilte das chinesische Schiedsgericht die C. am 16. Oktober 2021 zur Rückzahlung des Darlehensbetrags (zzgl. Zinsen) und einer Verzugsstrafe von RMB 8'723'248.23. Der Zinssatz wurde auf 24 % p.a. festgesetzt, geschuldet ab dem 28. Dezember 2018 bis zur tatsächlichen Zahlung. Der Beschwerdeführer und D. wurden als Bürgen solidarisch zur Haftung für diese Beträge verurteilt.

Mit...

iusNet BR-KR 19.12.2024

 

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