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Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung

Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung

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Genehmigung einer vom Vertrag abweichenden Vermögensverwaltung

Sachverhalt

Der pensionierte Anleger ("Kläger") führte eine langjährige Geschäftsbeziehung mit einer in Zürich domizilierten Vermögensverwaltungsgesellschaft ("Beklagte"). Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung schlossen die Parteien drei Vermögensverwaltungsverträge ab mit denen der Kläger die Beklagte beauftragte verschiedene seiner Vermögensmassen zu verwalten. Zwei der Vermögensverwaltungsverträge trugen die Strategie "Ausgewogen", wobei der dritte und vorliegend streitgegenständliche Vermögensverwaltungsvertrag in Bezug auf die Strategie folgenden Wortlaut hatte:

"Die Anlagezielsetzung ist der mittelfristige Kapitalerhalt (Zeitraum 4-5 Jahre) in Schweizer Franken. Hierzu sollen vorwiegend handelbare Anlagefonds und Absicherungsprodukte eingesetzt werden. Die [Beklagte] richtet sich bei der Wahl der Produkte auf die formulierte Anlagezielsetzung aus, kann aber keine Garantie für einen Kapitalerhalt abgeben."

Zwischen 2007 und 2010 erlitt das streitgegenständliche Depot massive Verluste, worauf der Kläger den Vermögensverwaltungsvertrag mit Schreiben vom 30. August 2010 fristlos kündigte.

Mit Klage vom 23. Januar 2012 verlangte der Kläger unter...

iusNet BR-KR 29.08.2024

 

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