Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft treten. Das Ziel der Revision ist, durch gezielte Anpassungen den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken. In inhaltlicher Sicht betreffen die Neuregelungen Anpassungen im Anwendungsbereich des VAG, das Vermittlungs- und das Sanierungsrecht. Zudem ist ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept vorgesehen.
Nicht alles was glänzt, ist Gold – auch nicht bei Gold-Tokens. Zwar sind durchaus Gold-Tokens verfügbar, die dem Erwerber das Eigentum an Gold verleihen. Daneben existieren aber auch Angebote, bei denen die erworbene Berechtigung nicht ohne Weiteres klar wird. Worauf beim Kauf eines Gold-Tokens zu achten ist, wird in diesem Beitrag näher erläutert.
SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?
L-QIF (Limited Qualified Investor Funds) stellen eine neue Fondskategorie dar, welche als vertraglicher Anlagefonds, KmGK oder als SICAV ausgestaltet werden können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit ausgewählten Aspekten von L-QIF SICAV auseinander, mit dem Ziel, das Verständnis für die Besonderheiten dieser Gesellschaftsform zu fördern.
Leistungsverweigerungsrecht Schweizer Banken wegen drohenden Strafzahlungen und möglichem Ausschluss aus dem US-Finanzmarkt
Viktor Vekselberg vs Bank Julius Bär: Das Bundesgericht bestätigt ein vertraglich ausbedingtes Verweigerungsrecht, Transaktionen auszuführen, die gegen ausländische Sanktionsbestimmungen verstossen.
Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz
Die steigende Zahl von Finanzprodukten und -dienstleistungen, die als "grün", "umweltfreundlich" oder mit der Bezeichnung "ESG (Environmental, Social, Governance)" angeboten werden, bringt das Risiko von Greenwashing mit sich. Dieses gilt es mit entsprechenden Massnahmen zu vermeiden.
Kommentar: Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der Übernahmekommission i.S. Roche Holding AG
Der UEK stellten sich im Oktober 2021 zwei Fragen betreffend Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte den Gesuchstellern schliesslich eine Ausnahme von der Angebotspflicht.
Die Wegleitung der FINMA über Unterstellungsanfragen betreffend ICOs vom 16. Februar 2018 sollte für Klarstellungen namentlich in Bezug auf die Effektenqualität von Token sorgen. Der Beitrag würdigt kritisch diese ICO-Wegleitung und skizziert zudem, welche Probleme sich aus der Effektenqualität von Token bei ICOs ergeben können.
Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht für den Aktionärspool der Roche Holding AG im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf und deren anschliessender Vernichtung im Rahmen der Kapitalherabsetzung gestützt auf Art. 136 Abs.1 lit. b FinfraG
Die UEK gewährte in ihrer Verfügung vom 4.11.2021 dem beherrschenden Aktionärspool der Roche Holding AG eine Ausnahme von der Angebotspflicht nach Art. 136 Abs. 1 lit. b FinfraG im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Roche-Aktien von der Novartis Holding AG sowie ihrer geplanten Vernichtung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung.
EU’s Banking Package: Ade, das Freistellungsverfahren in Deutschland?
Der Beitrag analysiert die durch die europäische Kommission am 27.10.2021 im Rahmen des Europäischen Bankenpakets vorgeschlagenen Regelungen betreffend Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Sobald diese umgesetzt werden, bleibt dies nicht ohne Auswirkungen auf das derzeit in Deutschland praktizierte Freistellungsverfahren.
EU-Bankenpaket 2021: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken
Die Europäische Kommission hat am 27.10.2021 Vorschläge zur Änderung der Bankenrichtlinie und der Bankenverordnung erlassen (sog. Banking Package), welche insbesondere die Basel-III-Anforderungen abschliessend ins EU-Recht umsetzen. Zusätzlich harmonisiert der Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie die dort zurzeit nur rudimentär enthaltenen Vorgaben betreffend den Zugang von Zweigstellen aus Drittstaaten zum EU-Markt.