iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Bank- und Kapitalmarktrecht > Gesetzgebung > Bund > Versicherungen Versicherungsrecht > Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Am 14. September 2018 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Teilrevision des VAG und am 21. Oktober 2020 wurde die Botschaft zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der dazugehörige Entwurf (E-VAG) verabschiedet. Zuletzt hat der Ständerat als Zweitrat am 13. Dezember 2021 die Teilrevision des VAG behandelt (nachfolgend S-VAG), wobei er dem Beschluss des Nationalrats vom 3. Mail 2021 (nachfolgend N-VAG) nicht in allen Punkten zugestimmt hat. Erfolgt in der Frühlingssession 2022 die Differenzbereinigung, könnte das revidierte VAG bereits Anfang 2023 in Kraft treten. Die Teilrevision des VAG betrifft in inhaltlicher Hinsicht folgende Aspekte:

Anwendungsbereich

Entgegen dem Vorschlag des Bundesrats und entsprechend dem Entscheid des Nationalrats sollen die Versicherungszweckgesellschaften in den Anwendungsbereich des VAG fallen (Art. 2 Abs. 1 lit. e N-VAG)1. Hingegen werden ausländische staatliche oder staatlich garantierte Exportversicherungsunternehmen von der...

iusNet BR-KR 24.02.2022

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.