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Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Revision des Geldwäschereigesetzes

Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
iusNet BR-KR 31.03.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen

Kommentierung
Geldwäscherei

Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen

Reglemente von Selbstregulierungsorganisationen sind nach herrschender Ansicht in Lehre und Rechtsprechung privatrechtliche Vereinbarungen. Das Bundesgericht behielt sich im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 für die Zukunft eine neue Beurteilung vor.
Jan Heller
iusNet BR-KR 25.05.2022

Teilrevision der GwV-FINMA

Kommentierung
Geldwäscherei

Teilrevision der GwV-FINMA

Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA sieht vor, den Schwellenwert von 1'000 Franken, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, für «miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats» zu berechnen. Diese «Klarstellung» sorgt aber für neue Probleme.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.06.2022

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Im Fokus stand insbesondere die Frage zur Beurteilung, ob die Art und Weise der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verwertung den Anforderungen an eine sach- und fachgemässe sowie sorgfältige Vorgehensweise genügte.
iusNet BR-KR 25.08.2022

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Kommentierung
Geldwäscherei

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Dabei hatte es in formeller Hinsicht die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, dessen kryptobasierte Vermögenswerte bei einem Wallet Provider durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, zu beurteilen.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 25.08.2022

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Fachbeitrag
Geldwäscherei
Aufsicht

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Nachfolgend soll ein Überblick über die GwG-Revision gegeben werden, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere geht es hierbei um die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten als generelle und explizite Pflicht sowie um Änderungen im Meldewesen.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.09.2022

Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Gesetzgebung
Geldwäscherei
Regulierung / Finanzmarktregulierung

Teilrevidierte Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Die FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) teilrevidiert und die definitive Fassung am 2. November 2022 veröffentlicht. Zusammen mit dem revidierten Reglement der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes SRO-SVV wird die GwV-FINMA am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
iusNet BR-KR 24.11.2022

Geldwäscherei via Betreibungsämter?

Fachbeitrag
Geldwäscherei

Geldwäscherei via Betreibungsämter?

Am 17. Oktober 2022 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des SchKG beendet. Die geplanten Änderungen des SchKG sollen im Allgemeinen eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen ermöglichen. Zusätzlich sollen weitere punktuelle Änderungen des Gesetzes erfolgen. So ist eine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen an Betreibungsämter geplant, wodurch Lücken im Geldwäschereiabwehrdispositiv geschlossen werden sollen.
Ksenia Wess
iusNet BR-KR 23.02.2023

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

Kommentierung
Geldwäscherei
Strafrecht

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

Die Bank erfährt 2006, dass gegen einen ihrer Kunden eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei läuft. Compliance tätigt damals Abklärungen, ohne diese zu dokumentieren. Erst 2008 erkennt die Bank infolge eines Auskunftsersuchens die betrügerische Struktur der Transaktionen. Haftet sie nach Art. 41 Abs 1 OR wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?
Livia Koller
iusNet BR-KR 30.03.2023

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