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BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

Kommentierung
Geldwäscherei
Strafrecht

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

1. Sachverhalt

Dem Urteil des Bundesgerichts (BGE) vom 16. November 2022 (BGer 4A_603/2020) lag der folgende Sachverhalt zugrunde1:

Ein externer Vermögensverwalter (EVV) trat 1999 mit der Bank A. (Bank) in Verbindung. In der Folge liess er bei ihr zunächst (1999) ein Konto in eigenem Namen und später auch eines auf den Namen einer BVI-Gesellschaft (BVI-Gesellschaft) eröffnen. Seinen Angaben zufolge sollten Erträge aus seiner Tätigkeit als externer Vermögensverwalter – ausdrücklich jedoch keine Kundengelder – auf die Konten fliessen und er sei der wirtschaftlich Berechtigte an den Geldern.

Die Bank qualifizierte den EVV für die Zwecke ihres IT-Systems, mit dem verdächtige Transaktionen identifiziert werden sollten, als normalen Kunden mit geringem Risiko.

Später stellte sich heraus, dass der EVV ein betrügerisches Schneeballsystem betrieben hatte: Er versprach seinen Kunden 10-20% jährliche Rendite auf den anvertrauten Geldern. Die Gelder neuer Kunden verwendete er u.a., um vorbestehenden Kunden «Zinsen» zu bezahlen oder...

iusNet BR-KR 30.03.2023

 

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