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Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Kommentierung
Geldwäscherei

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Im angegebenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Beschwerdelegitimation einer Person, deren «Kryptobestände» bei der B. AG zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet worden waren, zu befassen. 

Die einschlägige Beschwerde in Strafsachen setzt gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ein «rechtlich geschütztes Interesse» an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids voraus. Das Bundesgericht hatte demnach zu beantworten, ob man auch an «Kryptobeständen» ein rechtlich geschütztes Interesse haben kann. Es verneinte dies, weil die Rechtsstellung des Beschwerdeführers mit derjenigen einer wirtschaftlich berechtigten Person vergleichbar sei, und eine solche sei rechtsprechungsgemäss nicht beschwerdelegitimiert. Das Bundesgericht verwies auf die Botschaft zum sogenannten DLT-Gesetz1 (DLT-Botschaft...

iusNet BR-KR 25.08.2022

 

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