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Execution Only

Retrozessionen im Execution-only-Geschäft

Fachbeitrag
Bankrecht
Die Herausgabe von Retrozessionen an den Kunden im Execution-only-Geschäft ist verpflichtend, wenn ein innerer Zusammenhang besteht. Dieser kann sich aus der Stellung ergeben, die dem Finanzdienstleister allein durch das abgeschlosse-ne Geschäft eingeräumt wird. Soll von einer Herausgabe abgesehen werden, ist eine vorherige Information und ein Verzicht des Kunden auf die Herausgabe er-forderlich. Fraglich ist, welche Informationen ausreichen, damit der Kunde in Kenntnis der Sachlage verzichten kann.
Quirin Meier

Retrozessionen im Rahmen von Execution-Only-Beziehungen

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil des Bundesgerichts 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024

Im Urteil 4A 496/2023 vom 27. Februar 2024 lag dem Bundesgericht zur Beurteilung ein Execution-only-Verhältnis vor, im dessen Rahmen der Kunde durch die Annahme von AGB auf die Herausgabe von Retrozessionen verzichtet haben sollte. Zu beurteilen war zum einen die Ungewöhnlichkeit einer solchen AGB-Klausel sowie ob in casu ein gültiger Verzicht des Kunden vorlag. Das Bundesgericht rekapitulierte insbesondere die Voraussetzungen für einen gültigen Verzicht; hingegen konnte die Frage, ob im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen grundsätzlich eine Herausgabepflicht besteht, wieder offengelassen werden.
iusNet BR-KR 25.04.2024

Schadenersatzanspruch aus Sorgfalts- und Treuepflichtverletzung und Herausgabepflicht von Retrozessionen

Rechtsprechung
Bankrecht

Handelsgerichtsentscheid HG200190-O vom 3. Oktober 2023

Mit Entscheid vom 3. Oktober 2023 weist das Handelsgericht sämtliche Rechtsbegehren (soweit es darauf eintritt) einer Bankkundin gegen die Bank auf Schadenersatz aus Sorgfalts- und Treuepflichtverletzungen im Zusammenhang mit Devisentransaktionen und auf Rückerstattung von Retrozessionen ab. Es geht dabei auf die Thematik der Genehmigungsfiktion ein, ohne auf die Vertragsqualifikation (Vermögensverwaltung oder Execution Only-Verhältnis) näher einzugehen.
iusNet BR-KR 21.12.2023

Retrozessionen im Execution Only-Verhältnis

Rechtsprechung
Bankrecht

Handelsgerichtsentscheid HG2120223-O vom 21. Juni 2023

Das Handelsgericht Zürich verpflichtet mit Entscheid vom 21. Juni 2023 eine Bank zur Herausgabe der von ihr vereinnahmten Retrozessionen und bestätigt damit seine Rechtsprechung im Execution Only-Verhältnis. Die Klägerin, eine Aktiengesellschaft mit dem Zweck der Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten sowie Erwerb und Inkasso von Forderungen, liess sich den Anspruch auf allfällige Retrozessionen vorgängig vollumfänglich von den Bankkunden abtreten. Bei der Beurteilung des Vorausverzichts auf Retrozessionen geht das Handelsgericht u.a. auf Art. 8 UWG ein.
iusNet BR-KR 31.08.2023

Bundesgericht zu Retrozessionen im Rahmen von Execution Only

Rechtsprechung
Bankrecht

Urteil des Bundesgerichts 4A_601/2021 vom 8. September 2022

Am 8. September 2022 hat das Bundesgericht einen Entscheid betreffend Auskunfts- und Herausgabepflicht bei Retrozessionen gefällt. Materiellrechtlich hatte es Fragen der Herausgabepflicht von Retrozessionen im Rahmen einer Konto-/Depotbeziehung (sog. Execution Only) sowie des Zeitpunkts des Beginns der Verjährung der Auskunfts- und Herausgabeansprüche zu beurteilen. Ob im Rahmen von sog. Execution-Only-Verhältnissen eine Herausgabepflicht besteht, liess es dennoch offen. Betreffend die Anspruchsverjährung hielt es an seiner Praxis gemäss Leiturteil BGE 143 III 348 fest, wonach für den Verjährungsbeginn von Herausgabe- resp. Auskunftsansprüchen der Zeitpunkt der Fälligkeit, welche im Zeitpunkt des Zugangs der Vorteile beim Beauftragten entsteht, massgebend ist.
iusNet BR-KR 28.10.2022

Privatrechtliche Herausgabepflicht von Retrozessionen bei Execution Only

Kommentierung
Bankrecht

Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich HG190234-O vom 5. Oktober 2021

Den Streitgegenstand des Urteils des Handelsgerichts bildet die Herausgabe der Retrozessionen im Rahmen von Execution-only-Verhältnissen. Diesbezüglich sind noch längst nicht alle Fragen bundesgerichtlich geklärt. Eine langjährige und umfangreiche Erfahrung im Zusammenhang mit Retrozessionen weist das Handelsgericht des Kantons Zürich auf. Dieses hat im Oktober 2021 die Herausgabepflicht der Retrozessionen auch bei Execution Only bejaht. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Erwägungen des Handelsgerichts ein und stellt diese auch in den Kontext finanzmarktrechtlicher Normen (BEHG und FIDLEG).
Jan Heller
iusNet BR-KR 31.03.2022