Retrozessionen im Execution-only-Geschäft
Retrozessionen im Execution-only-Geschäft
Retrozessionen im Execution-only-Geschäft
I. Einleitung
Das Bundesgericht hat sich in seiner publizierten Rechtsprechung zu der Herausgabe von Entschädigungen Dritter oder Retrozessionen 1 bereits mehrfach geäussert. 2 In den Fällen, in denen das Bundesgericht eine Herausgabe der Retrozessionen gestützt auf die auftragsrechtliche Herausgabepflicht von Art. 400 Abs. 1 OR bejahte, war bisher immer ein Vermögensverwaltungsverhältnis Grundlage der Herausgabepflicht. 3 Dass Retrozessionen aber auch im Rahmen der Anlageberatung herauszugeben sind, ist in Lehre und kantonaler Rechtsprechung einhellig anerkannt. 4 Ob Retrozessionen indessen auch im Rahmen von Execution-only-Geschäften herauszugeben sind, ist höchstrichterlich nicht geklärt. 5 Dass dies ungeklärt ist, hat das Bundesgericht auch schon selbst festgehalten 6 und diese Frage auch in seinem Urteil 4A_496/2023 vom 27. Februar 2024 offen gelassen. 7
Im Wesentlichen müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit von einer Herausgabepflicht ausgegangen werden kann:
i. Auf das Geschäft muss Auftragsrecht zu Anwendung kommen. Das Execution-only-Geschäft unterliegt kraft Verweisung von Art. 425 Abs. 2 OR für die Frage der...
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