Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022
Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022
Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited Qualified Investor Fund, L-QIF) vom 23. September 2022
1. Einleitung
Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament die Änderung des Kollektivanlagengesetzes vom 22. Juni 2006 (KAG, SR 951.30) zur Einführung einer neuen Fondskategorie, des sog. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) verabschiedet. Bei einem L-QIF handelt es sich um eine kollektive Kapitalanlage, die ausschliesslich qualifizierten Anlegern offensteht, die nach den für L-QIF vorgesehenen Vorschriften verwaltet wird und die weder einer Bewilligung noch einer Genehmigung der FINMA bedarf und auch nicht von der FINMA beaufsichtigt wird (Art. 118a Abs. 1 KAG)1. Am 23. September 2022 hat der Bundesrat nun eine Vernehmlassung zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV, SR 951.311) gestartet, welche bis zum 23. Dezember 2022 andauert. Damit werden zum einen Ausführungsbestimmungen zum L-QIF geschaffen; zum anderen wird die Revision der KKV zum Anlass genommen, diese...
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