FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023
FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023
FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023
I. Stand des Bewilligungsprozesses
1. Ablauf der Übergangsfrist
Am 30. Januar 2023 hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 02/2023 veröffentlicht, in welcher sie zum Stand des Bewilligungsprozesses der Vermögensverwalter und Trustees informiert. Der Hintergrund ist, dass diese seit Inkrafttreten des FINIG am 1. Januar 2020 bewilligungspflichtig sind. Für Vermögensverwalter und Trustees, die nach bisherigem Recht keiner Bewilligungspflicht unterstanden, aber seit Inkrafttreten des FINIG nur mit einer Bewilligung der FINMA tätig sein dürfen, sieht Art. 74 Abs. 2 FINIG eine Übergangsfrist von drei Jahren vor, damit diese die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und ein Bewilligungsgesuch bei der FINMA stellen können. Diese Frist ist nun Ende 2022 abgelaufen.1
2. Aktuelle Zahlen
In der Aufsichtsmitteilung informiert die FINMA insbesondere zu Zahlen der Bewilligungsgesuche und der erteilten Bewilligungen....
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