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Rechtliche Qualifikation Dezentralisierter Autonomer Organisationen (DAOs) mit besonderer Betrachtung des Geldwäschereigesetzes

Rechtliche Qualifikation Dezentralisierter Autonomer Organisationen (DAOs) mit besonderer Betrachtung des Geldwäschereigesetzes

Fachbeitrag
FinTech

Rechtliche Qualifikation Dezentralisierter Autonomer Organisationen (DAOs) mit besonderer Betrachtung des Geldwäschereigesetzes

1. Definition von DAOs 1

Dezentralisierte Autonome Organisationen (engl. decentralised autonomous organisations, nachfolgend DAOs ) wurden der breiteren Öffentlichkeit erstmals im Jahr 2016 bekannt: In diesem Jahr wurde das Projekt «The DAO» gestartet, das durch seinen Token-Verkauf zu einer der grössten Crowdfunding-Kampagnen der Geschichte wurde. Im Juni 2016 nutzten Benutzer eine Schwachstelle von The DAO aus, um einen Drittel der gesammelten Gelder von The DAO abzuschöpfen.

Nach diesem holprigen Start etablierten sich diverse weitere DAOs, welche unterschiedlich ausgestaltet waren. Allgemein lassen sich DAOs wie folgt definieren: DAOs sind Strukturen, in welche Investoren eine Kryptowährung einzahlen. Sie erhalten im Gegenzug anteilsmässig Token der DAO, welche ihnen das Recht geben, über bspw. einen Community-Vote die Investition der Mittel der DAO mitzubestimmen. Alle Investoren können somit als Gemeinschaft entscheiden, wie die gesammelten Mittel eingesetzt werden sollen. Ist dieser dezentrale Entscheid getroffen, so übernimmt ein Smart Contract die Ausführung. 2 Die Organisation funktioniert entsprechend rein...

iusNet BR-KR 23.02.2023

 

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