Mitte Februar 2024 publizierte die SIX Exchange Regulation die neue Richtlinie betreffend Krypto-Assets als Basiswert sowie je eine revidierte Version des Zusatzreglements für die Kotierung von Exchange Traded Products und des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten. Letztere regeln die angepassten Kotierungsanforderungen für Exchange Traded Products und Derivate mit Krypto-Assets als Basiswert.
Kurz vor Weihnachten hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2023 zu Staking publiziert. Darin erläutert sie die finanzmarktrechtliche Einordung der Staking-Dienstleistungen für Kunden. Thematisiert werden insbesondere die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse im Konkurs des Verwahrers, die bankenrechtlichen Bewilligungspflichten und die Kapitalanforderungen bei bewilligten Instituten.
Switzerland finds itself at a defining moment that could either pave the way for a decentralized finance (DeFi) renaissance or curtail its vast potential. Dive into this exploration of Switzerland's ongoing dance with stablecoins, tokenized structured products, and utility tokens, and its implications for the future of global finance.
Aktuell verfügen lediglich zwei Schweizer Kryptofonds über eine Genehmigung der FINMA. Der vorliegende Beitrag fasst den derzeitigen rechtlichen Rahmen in der Schweiz zusammen und zeigt die Herausforderungen bezüglich Investitionen in kryptobasierte Vermögenswerte durch kollektive Kapitalanlagen auf.
Die Bewilligungskategorie für Personen nach Art. 1b BankG bringt zwar keine eigene Bezeichnung, aber zahlreiche Probleme: Als Minus zur Bankbewilligung konzipiert, unterscheidet sie sich von dieser auch qualitativ, indem sie das Verwahrgeschäft erfasst. Dies zeigt sich etwa im Höchstbetrag nach Art. 4sexies BankG.
Kommentar zu BGer 1B_59/2021, Urteil vom 18. Oktober 2021
Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Dabei hatte es in formeller Hinsicht die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, dessen kryptobasierte Vermögenswerte bei einem Wallet Provider durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, zu beurteilen.
Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Im Fokus stand insbesondere die Frage zur Beurteilung, ob die Art und Weise der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verwertung den Anforderungen an eine sach- und fachgemässe sowie sorgfältige Vorgehensweise genügte.