Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. In formeller Hinsicht stand die Frage der Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers durch seine Beziehung zu bei einem Wallet Provider verwahrten kryptobasierten Vermögenswerten die durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, im Vordergrund. Der Entscheid exemplifiziert die Schwierigkeiten, die sich aus der derzeit fehlenden allgemein-zivilrechtlichen Qualifikation von Blockchain-Token ergeben.