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Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil aus dem Jahr 2023 veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie weiteren in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen.

Verfassungswidrigkeit von Art. 4 Abs. 1 lit. b GwV?

Fachbeitrag
Geldwäscherei

Verfassungswidrigkeit von Art. 4 Abs. 1 lit. b GwV?

Die Verfassungsmässigkeit des Art. 4 Abs. 1 lit. b GwV wurde sowohl in der Vernehmlassung als auch jüngst wieder in einem ausführlichen Aufsatz bezweifelt. Bei aller berechtigten Kritik an dieser gesetzestechnisch missglückten Novelle argumentiert dieser kurze Beitrag, dass dem Verordnungsgeber insoweit nichts vorgeworfen werden kann.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.11.2023

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Im Fokus stand insbesondere die Frage zur Beurteilung, ob die Art und Weise der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verwertung den Anforderungen an eine sach- und fachgemässe sowie sorgfältige Vorgehensweise genügte.
iusNet BR-KR 25.08.2022

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Kommentierung
Geldwäscherei

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Dabei hatte es in formeller Hinsicht die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, dessen kryptobasierte Vermögenswerte bei einem Wallet Provider durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, zu beurteilen.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 25.08.2022

Teilrevision der GwV-FINMA

Kommentierung
Geldwäscherei

Teilrevision der GwV-FINMA

Die aktuelle Teilrevision der GwV-FINMA sieht vor, den Schwellenwert von 1'000 Franken, ab dem Finanzintermediäre bei Geschäften mit virtuellen Währungen die Vertragspartei identifizieren müssen, für «miteinander verbundene Transaktionen innerhalb eines Monats» zu berechnen. Diese «Klarstellung» sorgt aber für neue Probleme.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 30.06.2022

Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen

Kommentierung
Geldwäscherei

Rechtsnatur der Reglemente der Selbstregulierungsorganisationen (SRO) und der darauf basierenden Sanktionen

Reglemente von Selbstregulierungsorganisationen sind nach herrschender Ansicht in Lehre und Rechtsprechung privatrechtliche Vereinbarungen. Das Bundesgericht behielt sich im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 für die Zukunft eine neue Beurteilung vor.
Jan Heller
iusNet BR-KR 25.05.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Ein Finanzintermediär muss gemäss neuem Geldwäschereigesetz (Art. 4 Abs. 1 nGwG) die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Revision des Geldwäschereigesetzes

Nachdem am 19.3.2021 die Verabschiedung des revidierten GwG durch die Bundesversammlung erfolgte, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. Mit der Revision sollte unter anderem die Konformität der schweizerischen Geldwäschereiregulierung mit internationalen Standards (insbesondere FATF-Empfehlungen) sichergestellt werden. Im Zentrum der Neuerungen des verabschiedeten Gesetzes stehen die verschärften Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre.
iusNet BR-KR 31.03.2022