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Effektenqualität von Blockchain-Token

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Effektenqualität von Blockchain-Token

Die Wegleitung der FINMA über Unterstellungsanfragen betreffend ICOs vom 16. Februar 2018 sollte für Klarstellungen namentlich in Bezug auf die Effektenqualität von Token sorgen. Der Beitrag würdigt kritisch diese ICO-Wegleitung und skizziert zudem, welche Probleme sich aus der Effektenqualität von Token bei ICOs ergeben können.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 23.12.2021

Kommentar: Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der Übernahmekommission i.S. Roche Holding AG

Kommentierung
Übernahmerecht

Kommentar: Verfügung 795/01 vom 4. November 2021 der Übernahmekommission i.S. Roche Holding AG

Der UEK stellten sich im Oktober 2021 zwei Fragen betreffend Art. 37 FinfraV-FINMA. Zum einen war fraglich, ob diese Norm überhaupt gesetzmässig sei, und zum anderen – falls diese Bestimmung zur Anwendung gelangt – ob davon auch eine organisierte Gruppe erfasst sei. Die UEK liess beide Fragen offen und gewährte den Gesuchstellern schliesslich eine Ausnahme von der Angebotspflicht.
Jan Heller
iusNet BR-KR 23.12.2021

SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

Fachbeitrag
Kollektive Kapitalanlagen / Kollektivanlagenrecht

SICAV und L-QIF: Vom möglichen Aufwind zum Todesstoss für die letzte grosse Innovation?

L-QIF (Limited Qualified Investor Funds) stellen eine neue Fondskategorie dar, welche als vertraglicher Anlagefonds, KmGK oder als SICAV ausgestaltet werden können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit ausgewählten Aspekten von L-QIF SICAV auseinander, mit dem Ziel, das Verständnis für die Besonderheiten dieser Gesellschaftsform zu fördern.
Janine Müller
iusNet BR-KR 03.01.2022

Gold-Tokens: Rechtsnatur und Funktionsweise

Fachbeitrag
FinTech
Sachenrecht
Vertragsrecht

Gold-Tokens: Rechtsnatur und Funktionsweise

Nicht alles was glänzt, ist Gold – auch nicht bei Gold-Tokens. Zwar sind durchaus Gold-Tokens verfügbar, die dem Erwerber das Eigentum an Gold verleihen. Daneben existieren aber auch Angebote, bei denen die erworbene Berechtigung nicht ohne Weiteres klar wird. Worauf beim Kauf eines Gold-Tokens zu achten ist, wird in diesem Beitrag näher erläutert.
Kevin MacCabe
BR-KR 24.02.2022

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft treten. Das Ziel der Revision ist, durch gezielte Anpassungen den Versichertenschutz im Einklang mit internationalen Entwicklungen zu stärken. In inhaltlicher Sicht betreffen die Neuregelungen Anpassungen im Anwendungsbereich des VAG, das Vermittlungs- und das Sanierungsrecht. Zudem ist ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept vorgesehen.
iusNet BR-KR 24.02.2022

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Fachbeitrag

Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

Die mit der Aktienrechtsrevision revidierten Bestimmungen im Bereich der Generalversammlung werden zu einer verbesserten Diskussion und Willensbildung unter den Aktionären, zu einer höheren Präsenz der Teilnehmer, zu einer effizienteren sowie unkomplizierteren Durchführung der General- bzw. Universalversammlung und damit zur Verbesserung der Corporate Governance und zu mehr Effizienz seitens der Gesellschaften führen. Sie bedeuten zwar eine komplexere Gesetzgebung, jedoch lässt das revidierte Aktienrecht eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse einer Gesellschaft und deren Aktionariat zu. Die Abhandlung zeigt die gesetzlichen Anpassungen, die neu zur Verfügung stehenden Instrumente und den Handlungsspielraum, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 7

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Fachbeitrag

Wirkung des Revisionsbefundes auf die Haftung des Verwaltungsrates aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit

Der Aufsatz geht folgenden Fragen nach: Inwiefern kann sich das beklagte Verwaltungsratsmitglied bei einem aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozess zu seiner Entlastung darauf berufen, dass die fehlerhafte Jahresrechnung, die Anlass für den Prozess gegeben hat, von der Revisionsstelle geprüft und gutgeheissen worden sei? Welche Wirkung entfaltet ein solcher Revisionsbefund auf die Haftung des Mitglieds? Unter welchem haftpflichtrechtlichen Titel wird das Mitglied mit diesem Einwand gegebenenfalls gehört?
SJZ-RSJ 2/2021 | S. 67

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Fachbeitrag

Haftungsfragen beim Handel von digitalen Vermögenswerten

Das gestaffelt am 1. Februar und 1. August 2021 in Kraft getretene, neue DLT-Gesetz schafft den wertpapier- und aufsichtsrechtlichen Rahmen für den Handel mit digitalen Vermögenswerten. Eine spezifische Haftungsnorm für sachgerechte Information betrifft den Anbieter eines Wertrechte­registers. Das Auftreten weiterer Haftungskonstellationen bedarf aber ebenso einer genaueren, in diesem Beitrag vorgenommenen Beurteilung.
SJZ-RSJ 14/2021 | S. 679

Die Anlageberatung

Fachbeitrag

Die Anlageberatung

Der Beitrag beleuchtet das grundsätzliche Verhältnis von Vertrags- und Aufsichtsrecht, insbesondere den Einfluss des Vertragsrechts auf das Aufsichtsrecht. Am Beispiel der Tatbestandsmerkmale der Anlageberatung soll die praktische Bedeutung vertragsrechtlicher Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung gezeigt werden. Die Konsequenzen der Wechselwirkung mit dem Vertragsrecht auf die persönliche Anlageempfehlung werden beschrieben. Insbesondere die Analyse der sog. transaktionsbezogenen Anlageberatung führt zu Erkenntnissen, welche einige Diskursteilnehmer überraschen mögen. Mit der hier vorgestellten Auslegung der transaktionsbezogenen Anlageberatung kann auch die Vertragsfreiheit im Rahmen des FIDLEG angemessen berücksichtigt werden.
SJZ-RSJ 20/2021 | S. 955

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375

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