Nach mehreren risikoreichen Investitionen, die zu Verlusten geführt haben, wird einem Vermögensverwalter vorgeworfen, dass die fraglichen Investitionen nicht mit der Anlagepolitik des Kunden vereinbar waren und der Vermögensverwalter deshalb seine Pflichten verletzt habe (insbesondere die Pflicht zur Erstellung eines Risikoprofils). Das Bundesgericht geht in diesem Entscheid auf die Pflichten des Vermögensverwalters ein und die Bedingungen, die es erlauben, die vertragliche Haftung des Vermögensverwalters in Frage zu stellen.