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GwG

"Finfluencing" – Ausgewählte Aspekte aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Fachbeitrag
Finanzdienstleistungen
Im vorliegenden Beitrag wird eine Auslegeordnung des Finfluencing aus aufsichtsrechtlicher Sicht vorgenommen. Im Vordergrund steht die Frage, ob Finfluencing als das Anbieten von Finanzinstrumenten, als Anlageberatung oder als Werbung für Finanzinstrumente i.S. des Finanzdienstleistungsgesetzes qualifiziert. Gleichzeitig geht der Beitrag auf die Folgen eines unerlaubten Anbietens von Finanzinstrumenten, einer unerlaubten Anlageberatungstätigkeit bzw. einer Verletzung der Bestimmungen zur Werbung durch Finfluencer ein.
Daniel S. Weber
iusNet BR-KR 28.03.2024

Bundesgericht, Urteil 2C_747/2021 vom 30. März 2023

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung II, vom 29. Juli 2021 (B-7186/2018)

Im Enforcementverfahren der FINMA gegen die BSI AG sowie die verantwortlichen Personen wurden Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre des malaysischen Staatsfonds 1MDB überprüft und dabei schwere Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen und das Gewährserfordernis festgestellt sowie gegen den Leiter der Rechts- und Compliance-Abteilung ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Nach dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gelangte dieser vor das Bundesgericht, das das von der FINMA verhängte Berufsverbot bestätigt hat.
iusNet BR-KR 29.06.2023

Privatrechtliche Natur von SRO-Reglementen? Anzeichen für eine Praxisänderung

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil 2C_887/2017 des schweizerischen Bundesgerichts vom 23. März 2021

Im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 hatte das Bundesgericht die Rechtsnatur des Reglements einer Selbstregulierungsorganisation zu beurteilen (SRO-Reglement), welche nach seiner ständigen Rechtsprechung als privatautonome Vereinbarung zu qualifizieren sind. In casu handelte es sich um ein SRO-Reglement i.S.v. Art. 25 GwG. Angesichts der wesentlichen öffentlichen Aufgabe, welche die Selbstregulierung bei der Bekämpfung der Geldwäscherei in den letzten Jahren erlangt hat, wäre künftig die Qualifikation der SRO-Reglemente als öffentlich-rechtlicher Natur nicht auszuschliessen.
iusNet BR-KR 25.05.2022

Auslegeordnung der neuen GwG-Pflicht zur Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person

Kommentierung
Geldwäscherei
Der neue Art. 4 Abs. 1 des Geldwäschereigesetzes sieht vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person nicht nur feststellen, sondern zusätzlich deren Identität überprüfen muss, um sich zu vergewissern, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese neue Pflicht auszulegen ist. Er unterzieht die Bestimmung einer kritischen Würdigung und zeigt mögliche Ansätze auf, wie die Pflicht in der Praxis erfüllt werden könnte. 
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 31.03.2022

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Die wichtigsten Punkte der Revision

Nachdem das revidierte GwG am 19.3.2021 verabschiedet wurde, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. In inhaltlicher Hinsicht bringt die Revision eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre. Der Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen zusammen. Es handelt sich namentlich um die Vorgaben zur Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person, der Aktualisierungspflicht von Belegen, der Ausführung der Kundenaufträge nach der erstatteten MROS-Meldung und dem Abbruch der Geschäftsbeziehung. 
iusNet BR-KR 31.03.2022