iusNet Bank- und Kapitalmarktrecht

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Geldwäscherei

BGer 4A_603/2020 vom 16. November 2022: Deliktische Haftung einer Bank wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?

Kommentierung
Geldwäscherei
Strafrecht
Die Bank erfährt 2006, dass gegen einen ihrer Kunden eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei läuft. Compliance tätigt damals Abklärungen, ohne diese zu dokumentieren. Erst 2008 erkennt die Bank infolge eines Auskunftsersuchens die betrügerische Struktur der Transaktionen. Haftet sie nach Art. 41 Abs 1 OR wegen Geldwäscherei durch Unterlassung?
Livia Koller
iusNet BR-KR 30.03.2023

Rechtliche Qualifikation Dezentralisierter Autonomer Organisationen (DAOs) mit besonderer Betrachtung des Geldwäschereigesetzes

Fachbeitrag
FinTech
Im Zusammenhang mit DAOs stellen sich aus rechtlicher Sicht viele Fragen. Die jeweilige privatrechtliche Qualifikation kann aus finanzmarktrechtlicher Perspektive unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Der Beitrag zeigt die bisher in der Lehre und Praxis gewonnenen Erkenntnisse zur rechtlichen Würdigung von DAOs aus privat- und finanzmarktrechtlicher Sicht und untersucht, wie Pflichten des GwG bei Geschäftsbeziehungen mit Involvierung von DAOs erfüllt werden können.
Thomas Nagel
iusNet BR-KR 23.02.2023

Geldwäscherei via Betreibungsämter?

Fachbeitrag
Geldwäscherei

Geplante punktuelle Anpassung des SchKG im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei

Am 17. Oktober 2022 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision des SchKG beendet. Die geplanten Änderungen des SchKG sollen im Allgemeinen eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen ermöglichen. Zusätzlich sollen weitere punktuelle Änderungen des Gesetzes erfolgen. So ist eine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen an Betreibungsämter geplant, wodurch Lücken im Geldwäschereiabwehrdispositiv geschlossen werden sollen.
Ksenia Wess
iusNet BR-KR 23.02.2023

GwG-Revision – wirksamere Geldwäschereibekämpfung?

Fachbeitrag
Geldwäscherei
Aufsicht
Nachfolgend soll ein Überblick über die GwG-Revision gegeben werden, welche per 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Insbesondere geht es hierbei um die Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten, die periodische Prüfung und Aktualisierung der Kundendaten als generelle und explizite Pflicht sowie um Änderungen im Meldewesen.
Andrea Huber
iusNet BR-KR 29.09.2022

Rechtlich geschütztes Interesse an Kryptowerten

Kommentierung
Geldwäscherei

Kommentar zu BGer 1B_59/2021, Urteil vom 18. Oktober 2021

Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Dabei hatte es in formeller Hinsicht die Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, dessen kryptobasierte Vermögenswerte bei einem Wallet Provider durch die Staatsanwaltschaft zunächst gesperrt und anschliessend vorzeitig verwertet werden sollten, zu beurteilen.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 25.08.2022

Vorzeitige Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren

Rechtsprechung
Geldwäscherei
Im Urteil BGer 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 befasste sich das Bundesgericht mit vorzeitiger Verwertung kryptobasierter Vermögenswerte im Strafverfahren. Im Fokus stand insbesondere die Frage zur Beurteilung, ob die Art und Weise der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Verwertung den Anforderungen an eine sach- und fachgemässe sowie sorgfältige Vorgehensweise genügte.
iusNet BR-KR 25.08.2022

Geldwäschereirisiken im Kunsthandel

Fachbeitrag
Das Schweizer Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr beschränkt sich nicht auf Finanzintermediäre, sondern betrifft alle Personen, die mit Vermögenswerten direkt oder indirekt in Berührung kommen. Gewisse Branchen sind dabei besonders anfällig, für Geldwäschereizwecke missbraucht zu werden. Der Kunstmarkt gehört aufgrund seiner Eigentümlichkeiten dazu. Dieser Beitrag will aufzeigen, was für Anfälligkeiten der Kunstmarkt für Geldwäscherei aufweist, welche Regeln von den Marktteilnehmern zu beachten sind und welche Vorkehrungen sie zur Vermeidung von Geldwäschereirisiken treffen können.
SJZ-RSJ 8/2021 | S. 375

Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarkt­recht | Le point sur le droit bancaire et des marchés des capitaux

Fachbeitrag
Am 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)1 sowie das Finanzinstitutsgesetz (FINIG)2 samt Ausführungsverordnungen in Kraft getreten. Die Erlasse sind Teil der neuen Finanzmarktarchitektur3 und haben zum Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken sowie den Kundenschutz zu verbessern. Es gelten Übergangsfristen von grundsätzlich zwei Jahren. Das FIDLEG ­statuiert Verhaltensregeln, welche die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen (Art. 7 ff. FIDLEG).
SJZ-RSJ 1/2021 | S. 19

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