Verkauf von Depotwerten durch Bank als Handlung im Auftrag oder private Verwertung von Sicherheiten
Verkauf von Depotwerten durch Bank als Handlung im Auftrag oder private Verwertung von Sicherheiten
Verkauf von Depotwerten durch Bank als Handlung im Auftrag oder private Verwertung von Sicherheiten
I. Sachverhalt
Die Kläger schlossen je einen Lombardkreditvertrag mit variabler Kreditlimite von EUR 1 Million (Kläger 1; professioneller Anleger und CEO der "D. plc", einer in Schottland ansässigen Gesellschaft) und CHF 600,000 (Klägerin 2; vom Kläger 1 geschiedene Ehefrau) mit der Beklagten, eine Schweizer Privatbank, ab. Zur Besicherung ihrer Verpflichtungen unter den Lombardkreditverträgen verpfändeten die Kläger jeweils mittels "Genereller Verpfändungsurkunde und Abtretungserklärung" sämtliche Werte auf ihren jeweiligen Kundendepots bei der Beklagten.
Infolge der Kurseinbrüche im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie verloren die Titel in den Depots an Wert so dass im März 2020 die verpfändeten Depotwerte die ausstehenden Lombardkredit nicht mehr zu decken vermochten. Daraufhin verkaufte die Beklagte am 17./18. März 2020 sämtliche Titel der Kläger, ausser die Aktien der "D. plc", um die Unterdeckung auszugleichen. Der Verkauf erfolgte nach Rücksprache mit Kläger 1. Strittig ist dabei, ob der Verkauf im Auftrag der Kläger erfolgte oder als private Verwertung der Sicherheiten zu qualifizieren ist.
Die Kläger sind der Auffassung, dass es sich beim...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.