Mit Entscheid vom 27. Oktober 2022 weist das Handelsgericht eine Klage zweier Kreditnehmer gegen die Bank auf Schadenersatz aus Vertragsverletzung und Sorgfaltspflichtverletzung im Zusammenhang mit Aktienverkäufen zur Ausgleichung von Unterdeckungen von Lombardkrediten ab. Es befasst sich dabei unter anderem mit der Qualifikation der Wertpapierverkäufe als "Handlung im Auftrag im Rahmen des Anlageberatungsvertrags" oder als "private Verwertung der Sicherheiten".