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Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Klimaberichterstattung von grossen Unternehmen

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in der Vernehmlassung

Am 30. März 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Mit der Verordnung sollen die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verbindlich umgesetzt und die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange der Art. 964a ff. OR, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden, konkretisiert werden. Voraussichtlich wird die Verordnung ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen.
iusNet BR-KR 30.06.2022

Privatrechtliche Natur von SRO-Reglementen? Anzeichen für eine Praxisänderung

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil 2C_887/2017 des schweizerischen Bundesgerichts vom 23. März 2021

Im Urteil 2C_887/2017 vom 23. März 2021 hatte das Bundesgericht die Rechtsnatur des Reglements einer Selbstregulierungsorganisation zu beurteilen (SRO-Reglement), welche nach seiner ständigen Rechtsprechung als privatautonome Vereinbarung zu qualifizieren sind. In casu handelte es sich um ein SRO-Reglement i.S.v. Art. 25 GwG. Angesichts der wesentlichen öffentlichen Aufgabe, welche die Selbstregulierung bei der Bekämpfung der Geldwäscherei in den letzten Jahren erlangt hat, wäre künftig die Qualifikation der SRO-Reglemente als öffentlich-rechtlicher Natur nicht auszuschliessen.
iusNet BR-KR 25.05.2022

Teilrevision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)

Gesetzgebung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Am 9. Mai 2022 hat die Anhörung zur Teilrevision der FinfraV-FINMA begonnen. Inhaltlich zielt die Anpassung zum einen darauf ab, den zu meldenden Inhalt bei meldepflichtigen Derivatetransaktionen zu präzisieren, indem künftig zusätzliche relevante Informationen zu den zugrundeliegenden Basiswerten sowie zu den wertbestimmenden Merkmalen zu melden sind. Zum anderen soll als Reaktion auf die Benchmark-Reform und zwecks Anpassung an das EU-Recht der Katalog der über eine zentrale Gegenpartei abzurechnenden Zinsderivate aktualisiert werden. Die Anhörung dauert bis zum 5. Juli 2022.
iusNet BR-KR 25.05.2022

Effektenqualität von Blockchain-Token

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Überlegungen zur FINMA-Wegleitung und Prospektpflicht

Die Wegleitung der FINMA über Unterstellungsanfragen betreffend ICOs vom 16. Februar 2018 sollte für Klarstellungen namentlich in Bezug auf die Effektenqualität von Token sorgen. Sie wurde von der Literatur positiv, aber unkritisch aufgenommen. Der vorliegende Beitrag soll diese Lücke durch eine kritische Würdigung schliessen, indem die FINMA-Token-Kategorien konkretisiert werden. Darüber hinaus werden Probleme angesprochen, die sich aus der Effektenqualität von Token bei ICOs ergeben können.
Andri Abbühl
iusNet BR-KR 23.12.2021

Aktienrechtsrevision – neue Regelungen für börsenkotierte Gesellschaften

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)
Nach langem Ringen verabschiedete das Parlament 2020 die Aktienrechtsrevision. Die beschlossenen Änderungen des Aktienrechts unterscheiden vermehrt zwischen den börsenkotierten und den übrigen Aktiengesellschaften. Der Beitrag erläutert zuerst den Anwendungsbereich der revidierten Bestimmungen, welche sich ausschliesslich an börsenkotierte Gesellschaften richten. Im Anschluss werden die ausgewählten Unterschiede für börsenkotierte Gesellschaften im Detail erläutert, welche darüber hinaus in einer Übersichtstabelle zusammengefasst werden. Abschliessend folgen Ausführungen zur Vorbereitung der börsenkotierten Gesellschaften auf die Aktienrechtsrevision. An dieser Stelle wird die Frage aufgeworfen, ob das Kotierungsrecht der Börsen von den Gesellschaften zwingend eine Anpassung der Statuten verlangt.
Jan Heller
iusNet BR-KR 10.11.2021

Der väterliche Rat des Compliance Officers

Kommentierung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesgerichts 2C_729/2020 vom 5.8.2021 zur unerlaubten Emissionshaustätigkeit als Gruppe

Neben der Definition des Primärmarkts befasst sich diese Kommentierung insbesondere mit der aus Adressatensicht wenig erfolgsversprechenden Nicht-Gewerbsmässigkeits-Entgegnung und mit der Frage, warum vorliegend eine finanzfremde Tätigkeit nicht belegt werden konnte. Zudem zeigt der Beitrag auf, dass das Gericht die Aussage des Beschwerdeführers, er sei bloss GwG-Verantwortlicher, als Ausrede verstand. Schliesslich wird die Verhältnismässigkeitsprüfung bei der Verfügungsveröffentlichung kritisiert.
Pascal Zysset
iusNet BR-KR 28.10.2021

Unerlaubte Effektenhändlertätigkeit als Gruppe

Rechtsprechung
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesgerichts 2C_729/2020 vom 5.8.2021

Das Urteil des Bundesgerichts entschied über die Frage, wann ein GwG-Verantwortlicher durch seine Tätigkeit für ein unbewilligtes Emissionshaus als Teil der regulatorisch relevanten Gruppe anzusehen ist. Dabei folgt das Gericht wirtschaftlicher Betrachtungsweise, wonach ein gruppenweises Vorgehen dann vorliegen könnte, wenn beteiligte Personen und Gesellschaften gegen aussen als Einheit auftreten oder aufgrund der Umstände davon auszugehen ist, dass koordiniert eine gemeinsame Aktivität im aufsichtsrechtlichen Sinn wahrgenommen wird. Das Urteil behandelt zudem die Verhältnismässigkeit des sog. «Naming and Shaming» als Enforcementmassnahme der FINMA.
iusNet BR-KR 28.10.2021

Sanktionierung eines Emittenten durch die Börse als Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG?

Fachbeitrag
Börsen(-recht) / (Kapitalmarkttransaktionen)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-2233-2020 vom 16.2.2021

Das BVGer erwog, dass es sich einerseits bei der Vorinstanz nicht um eine Behörde handle und sich andererseits die ausgesprochene «Sanktion» nicht auf Bundesrecht, sondern auf eine vertragliche Regelung im Sinne von Art. 35 FinfraG stütze. Der Umstand, dass die Börsenregularien ursprünglich von der FINMA genehmigt worden seien, ändere nichts an der (privatrechtlichen bzw. vertraglichen) Rechtsnatur der Reglemente. Daraus folge, dass in casu keine Verfügung i.S.v. Art. 5 VwVG vorliegen könne.
Janine Müller
iusNet BR-KR 28.10.2021

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