Ab 1. Januar 2024 gelten im Bereich der Versicherungsvermittlung verschärfte Anforderungen. Am 21. August 2023 veröffentlichte die FINMA eine Aufsichtsmitteilung. In dieser informiert sie über die notwendigen Schritte, die Versicherungsvermittler bis Jahresende vorzunehmen haben, wie insbesondere die Abklärung des Vermittlungstypus und allfällige Registrierungspflichten. Darüber hinaus skizziert sie die neuen Pflichten, die auf die Versicherungsvermittler mit am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden revidierten VAG und AVO zukommen.