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VAG

Das Berne Financial Services Agreement – was bringt es dem Finanzplatz Schweiz?

Fachbeitrag
Bankrecht
Aufsicht
Regulierung / Finanzmarktregulierung
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 21. Dezember 2023 das “Berne Financial Services Agreement” unterzeichnet. Das Abkommen sieht erstmals auf Basis eines bilateralen Staatsvertrags die Anerkennung der Gleichwertigkeit bestimmter Bereiche der Regulierung des Geschäfts mit professionellen und vermögenden Kunden in den Sektoren Banken, Wertpapier-dienstleistungen, Versicherungen, Vermögensverwaltung und Finanzmarktinfrastrukturen vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick zum Inhalt des Abkommens, ordnet dieses in das Schweizer Recht ein und stellt es unter Berücksichtigung der öffentlichen Reaktionen der Zielsetzung des Bundes gegenüber. Dabei zeigt sich, dass mit dem Abkommen Schweizer Vermögensverwalter besseren Zugang zum britischen Markt für vermögende Kunden erhalten und britische Versicherer neu Schweizer Unternehmen ab einer bestimmten Grösse grenzüberschreitend bedienen dürfen. Im Übrigen verbessert das Abkommen aber vor allem die Rechts- und Planungssicherheit.
Lukas Staub
iusNet BR-KR 28.03.2024

Versicherungsrecht: Anpassungen der Aufsichtsverordnung

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht
Am 2. Juni 2023 hat der Schweizer Bundesrat im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung verabschiedet und zusammen mit dem teilrevidierten Versicherungsaufsichtsgesetz per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Die Teilrevidierte AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben des VAG um, welche die Bereiche kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept, Solvenz und gebundenes Vermögen, Versicherungsvermittlung und Sanierungsrecht betrafen.
iusNet BR-KR 31.08.2023

Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

Gesetzgebung
Versicherungen / Versicherungsrecht

Die wichtigsten Aspekte der Revision

Voraussichtlich Anfang 2023 dürfte das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft treten. In inhaltlicher Sicht soll die Teilrevision insbesondere mit der Kundensegmentierung und damit verbundenen Aufsichtserleichterungen sowie Vorgaben zu Versicherungsanlageprodukten ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept mit sich bringen. Weitgehende Neuerungen sind zudem im Bereich der Versicherungsvermittlung vorgesehen. Schliesslich soll in Anlehnung an die bankrechtlichen Regelungen ein eigenständiges Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen eingeführt werden.
iusNet BR-KR 24.02.2022