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Sorgfaltspflichten

Ausservertraglicher Schadenersatzanspruch bei Geldwäscherei

Rechtsprechung
Geldwäscherei

Urteil des Handelsgerichts Zürich HG210122-O vom 3. Juli 2023

Am 10. April 2024 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich ein Urteil (HG210122-O vom 3. Juli 2023) veröffentlicht, in welchem es sich mit einer ausservertraglichen Schadensersatzklage einer ausländischen Gesellschaft gegenüber einer Schweizer Bank auseinandersetzte, weil letztere angeblich die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Das Handelsgericht äussert sich dabei zu einzelnen Voraussetzungen eines ausservertraglichen Schadensersatzanspruchs vor dem Hintergrund des Geldwäschereivorwurfs sowie diversen in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen, wie insbesondere dem Schutznormcharakter der GwG-Vorschriften, dem Zusammenspiel von GwG und strafrechtlichem Geldwäschereitatbestand, Anforderungen an Eventualvorsatz etc.

Revision des Geldwäschereigesetzes

Gesetzgebung
Geldwäscherei

Die wichtigsten Punkte der Revision

Nachdem das revidierte GwG am 19.3.2021 verabschiedet wurde, ist sein Inkrafttreten im Oktober 2022 zu erwarten. In inhaltlicher Hinsicht bringt die Revision eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten der Finanzintermediäre. Der Beitrag fasst die wichtigsten Eckpunkte der Neuerungen zusammen. Es handelt sich namentlich um die Vorgaben zur Verifizierung der wirtschaftlich berechtigten Person, der Aktualisierungspflicht von Belegen, der Ausführung der Kundenaufträge nach der erstatteten MROS-Meldung und dem Abbruch der Geschäftsbeziehung. 
iusNet BR-KR 31.03.2022